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[Diskussion] Änderung des Kartenregelwerks
#1
Zitat:Original von Vesta Spondylos
Ich beantrage hiermit, der Beirat möge §4 des Kartenregelwerks wie foglt ändern:

Zitat:§4 Antragsstellung
Als Basis für alle Anträge gilt die jeweils aktuellste Version der intermicronationalen Karte des Kartenbüros.
1. Anträge auf Gebietsreservierung sind öffentlich im Forum der OIK zu stellen.
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners
3. Mit dem Antrag sind alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vom Antragsteller nachweislich und öffentlich über die Antragsstellung zu informieren.
4. Unvollständige Anträge sind ungültig.

Frau Spondylos hat das Wort zur Antragsbegründung.
Die Debatte läuft zwei Wochen.

Edit: RSF im Threadtitel
#2
Das schreckt Gebietserweiterungen nur noch mehr ab. Bei der Eintragung muss man das ja schon tun. Aber Gebietsreservierungen, ohje, lieber nicht.
Einmal genügt. Mir wäre es lieber, wenn nur die Staaten die an dasneue Gebiet angrenzen vetoberechtigt wären. Diese "Angrenzender Planquadrat + einer" kann schon riesige Ausmahße annehmen.
#3
Zitat:Original von Janislav Pietarow
Das schreckt Gebietserweiterungen nur noch mehr ab.

Das waere fuer mich ein Pluspunkt :]

Zitat:Bei der Eintragung muss man das ja schon tun. Aber Gebietsreservierungen, ohje, lieber nicht.
Einmal genügt. Mir wäre es lieber, wenn nur die Staaten die an dasneue Gebiet angrenzen vetoberechtigt wären. Diese "Angrenzender Planquadrat + einer" kann schon riesige Ausmahße annehmen.

Nur fuer Laender, die selbst riesige Ausmasse haben.

Mir geht es darum, dass sich neue Laender fruehzeitig mit ihren Nachbarn auseinandersetzen. Welchen Sinn hat denn sonst eine Reservierung?
#4
Zitat:Original von Vesta Spondylos
Zitat:Original von Janislav Pietarow
Das schreckt Gebietserweiterungen nur noch mehr ab.

Das waere fuer mich ein Pluspunkt :]

Zitat:Bei der Eintragung muss man das ja schon tun. Aber Gebietsreservierungen, ohje, lieber nicht.
Einmal genügt. Mir wäre es lieber, wenn nur die Staaten die an dasneue Gebiet angrenzen vetoberechtigt wären. Diese "Angrenzender Planquadrat + einer" kann schon riesige Ausmahße annehmen.

Nur fuer Laender, die selbst riesige Ausmasse haben.

Mir geht es darum, dass sich neue Laender fruehzeitig mit ihren Nachbarn auseinandersetzen. Welchen Sinn hat denn sonst eine Reservierung?


In meinen Augen ist die Reservierung ein einfacher Schutz davor, sich inaktive Nationen auf die Karte zu holen. Wink Nicht umsonst haben wir zwei Fristen zu je 30 Tagen. Wink
#5
Zitat:Original von Vinzenz Bailey
In meinen Augen ist die Reservierung ein einfacher Schutz davor, sich inaktive Nationen auf die Karte zu holen. Wink Nicht umsonst haben wir zwei Fristen zu je 30 Tagen. Wink

Wenn Sie zwei Fristen zu 30 Tagen kennen, kennen Sie ein anderes Regelwerk wie ich: "für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig."
#6
Ich ging auch von dem gekoppelten Schritten von der Reservierung bis zur Eintragung aus. Wink
#7
Also die meisten Staaten fragen an für sich spätestens bei der Eintragung bei dem Veto die anderen, vor allem die Anreiner. Aber viele sogar schon bei der Reservierung.
Ich bin gegen diese Änderung, da sie alles nur noch schwerer macht.
Wenn die Reservierung schon eine Informationskampagne vorausetzt, was die meisten aus Höflichkeit schon vorher tun, müsste man das Eintragungsverfahren erleichtern.
#8
Ich bin auch dagegen... :O

Gründe wurden schon genug genannt
#9
Zitat:Original von Janislav Pietarow
Also die meisten Staaten fragen an für sich spätestens bei der Eintragung bei dem Veto die anderen, vor allem die Anreiner.

Auch Ihnen empfehle ich einen Blick ins Regelwerk: Bei der Eintragung ist man verpflichtet, die Vetoberechtigten zu informieren (mit Nachweis). Ich finde man sollte das bereits bei der Reservierung tun.

Herr Botan, welche Gründe wurden denn bisher genannt? Dass die Leute zu faul sind, sich bei den Nachbarländern vorzustellen? Das ist einfach armselig.
#10
Zitat:Original von Janislav Pietarow
Also die meisten Staaten fragen an für sich spätestens bei der Eintragung bei dem Veto die anderen, vor allem die Anreiner. Aber viele sogar schon bei der Reservierung.
Ich bin gegen diese Änderung, da sie alles nur noch schwerer macht.
Wenn die Reservierung schon eine Informationskampagne vorausetzt, was die meisten aus Höflichkeit schon vorher tun, müsste man das Eintragungsverfahren erleichtern.

Würde es ja automatisch, wenn man das reservierte Gebiet eintragen lassen will, da dann ja die Benachrichtigungen schon vorhanden wären.


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