09.10.2008, 18:54
Ist die Mehrheit dafür nimmt man es an, ist sie dagegen dann nicht.
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Antrag: Annulierung der Abstimmung zu §8 der Kartenregeln
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09.10.2008, 18:54
Ist die Mehrheit dafür nimmt man es an, ist sie dagegen dann nicht.
09.10.2008, 23:01
Etwas verwundert bin ich ja schon, dass mein Antrag vom Direktorium nicht zur Kenntniss genommen wird ...
09.10.2008, 23:39
Zitat:Original von Stanislav Goldmann Vielleicht liegt es ja daran weil sie ihn nicht im Forum "Anträge an das Direktorium" gestellt haben. 8)
10.10.2008, 22:04
Zitat:Original von NapaloniDas wäre mehr als willkürlich. Ist doch z.B. der Antrag, der zur illegalen Abstimmung führte, auch nicht dort gestellt worden.
11.10.2008, 11:45
Vor ca. 4-5 Monaten wurde jeder Antarg, egal ob für die Karte war oder sonstige, beim kleinsten Fehler von Bailey abgelehnt und geschlossen. Mitlerweile lässt er viel mehr durchgehen z.B. wenn man die Email Adresse vergisst. Früher wurde sowas konsequent und bürokratisch geschlossen.
12.10.2008, 13:08
Zitat:Original von Stanislav Goldmann Herr Bailey hat als meine Vertretung in meinem ausdrücklichen Auftrag gehandelt. Das mal vorweg! Zum Antrag selbst: Er wurde von mir gestellt, es gab eine 14 tägige Diskussionszeit und ich habe das Recht, dass über den Antrag abgestimmt wird. Bis dahin alles korrekt! Ihrer Argumentation, Herr Goldmann, dass hier die sogenannte Ewigkeitsklausel angegriffen wird, vermag ich jedoch nicht zu folgen. Es besteht kein Anspruch auf einen "ewigen" Kartenplatz. Der Paragraph welcher die Möglichkeit der Löschung eines Staates aus Éigeninitiative der OIK heraus eingeführt wurde, hat schon seine Berechtigung und wie Herr Saxburger es bereits formulierte: Es handelt sich nicht um die Einführung eines neuen Grundes um eine Löschung vornehmen zu können, sondern um eine, wenn Sie so wollen, detaillgetreuere und realitätsbezogenere Ausformulierung der bereits vorhandenen Möglichkeit. Den Argumenten hierzu kann man zustimmen, man kann es aber auch lassen, ganz wie man es für richtig erhält. Insofern sehe ich Ihren Antrag als erledigt an. Gehen wir da konform?
12.10.2008, 17:45
Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinNein. Konsens und Absprache bei Übergabe vom BIK an die OIK war, dass keine Nation gegen ihren Willen von der Karte gestrichen werden darf. Wenn Sie diesen Konsens aufgeben, geben Sie damit auch die Vereinbarung mit der BIK auf. Somit verlöre die OIK dann auch das Recht auf Weiterführung der BIK-Karte (und muss dann eben selbst eine neue aufmachen). Warum gerade Sie eine weitere Kartenspaltung betreiben ist mir ein Rätsel. Aber unschöne Überraschungen bleiben eben auch in der Welt der MN nicht aus. Schade.
12.10.2008, 23:01
Wolfenstein würde den Antrag unterstützen. Es ist ja unglaublich, man ist mal paar Wochen nicht da und hier werden gegen alle Regeln Abstimmungen durchgeboxt und auch noch falsch ausgewertet. Etwaige Misstrauensanträge finden auch meine ganz persönliche Zustimmung.
saludos
13.10.2008, 01:03
Zitat:Original von Presidente Chilavert Der Weg steht Ihnen jderzeit offen. Entsprechende Anträge sind aber formgerecht im entsprechenden Forum zu stellen.
13.10.2008, 13:17
Okay, wir gehen also nicht mit unseren Ansichten konform, dann diskutieren wir das weiter aus.
![]() Ich gehe mit Ihnen, Herr Goldmann, insofern konform, dass ein Staat nicht gegen seinen Willen von der Karte gelöscht werden darf. Das wäre ein Unding allererster Kajüte, um es mal salopp zu formulieren. Weiterhin besteht, glaube ich, Einigkeit darüber, dass ein Staat die Möglichkeit haben muss, gegen einen Beiratsbeschluss auf Feststellung der Inaktivität, welche die Löschung von der Karte zur Folge hätte, Widerspruch einlegen können muss. Schließlich gibt es genügend Gründe für eine vorübergehende Inaktivität auch außerhalb des sogenannten Sommerlochs. Wo es also anscheinend Differenzen gibt, ist nach meinem Verständnis, aufgrund der bisherigen Diskussion, in der Definition des Begriffs "Staat" und in der Handhabung von Widersprüchen, welche ich mit meinem Änderungsantrag des § 8 geklärt haben wollte. Zunächst zum Begriff Staat: Nach meiner Interpretation ist ausschließlich zum Widerspruch berechtigt ein von der Löschung betroffener Staatsangehöriger. So weit gehen wir wohl noch konform. Praktisch bedeutet das demnach, dass ein bisheriger Mitspieler des betroffenen Staatsprojekts das Spiel gerne weiterspielen möchte und bemüht ist die Inaktivität in erneute Aktivität zu verwandeln. So weit, so gut. Was ich nicht akzeptiere bzw. was mir im tiefsten Inneren widerstrebt es zu akzeptieren ist, wenn jemand Widerspruch enlegt, der im Prinzip gar nicht gewillt ist das Projekt weiterzuführen, sondern ausschließlich die Nichtlöschung, aus welchem Grund auch immer, vor Augen hat und sich nicht nach erfolgtem Widerspruch um die Aktivierung des Staates bemüht. Dies ist, wie man so manches Mal beobachten konnte, immer dann der Fall, wenn der betroffenen Staat nur noch von Zweit-IDs bevölkert wird. Ich nenne das jetzt einfach mal Betrug, denn es fehlt das ernsthafte Interesse an der Staatensimulation. Definitiv betroffen sind davon derzeit Tauroggen und Ozeania. Die Inaktivität dieser Staaten ist für alle offensichtlich. Nun könnte man salopp sagen "was solls, stören ja nicht". Doch wenn diese Verfahrensweise bei allen Staaten die nicht mehr simuliert wurden so gehandhabt worden wäre, dann müsste die OIK derzeit aus ca. 120 Staaten bestehen. Ich denke nicht, dass das der Sinn des Kartenprojekts war oder ist oder sein sollte. Und um diese, wie ich sie nannte, Betrügereien nicht zu zu lassen, habe ich die Änderung des § 8 beantragt, zumal es im "normalen" Leben auch so geregelt ist, dass Widersprüchen, wie man es im Fachjargon nennt, abgeholfen werden kann oder aber eben nicht. Sie müssen nun meine Ansicht nicht teilen, können Sie aber evt. besser nachvollziehen, hoffe ich. |
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