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Gut,
Hier scheinen einige andere Auffassungen von Recht zu haben.
Doch nehmen wir hier mal ein praktisches, anschauliches Beispiel.
Andro will sein Gebiet erweitern.
Andro erklärt daher PFkanien für "inaktiv"
Andro mobilisiert eine Mehrheit, die eine "Inaktivität" feststellt.
PFkanien legt Widerspruch ein.
2/3 der Nachbarstaaten bestehen auf einer Löschung.
PFkanien wird von der OIK-Karte gelöscht!
Andro stellt eienen Antrag auf Gebietserweiterung.
Andros Gebietserweiterung wird auf der OIK eingetragen.
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Zitat:Original von Lion Lorgar
Gut,
Hier scheinen einige andere Auffassungen von Recht zu haben.
Doch nehmen wir hier mal ein praktisches, anschauliches Beispiel.
Andro will sein Gebiet erweitern.
Andro erklärt daher PFkanien für "inaktiv"
Andro mobilisiert eine Mehrheit, die eine "Inaktivität" feststellt.
PFkanien legt Widerspruch ein.
2/3 der Nachbarstaaten bestehen auf einer Löschung.
PFkanien wird von der OIK-Karte gelöscht!
Andro stellt eienen Antrag auf Gebietserweiterung.
Andros Gebietserweiterung wird auf der OIK eingetragen.
Sie vergessen, dass innehralb von 3 Monaten mehrfach, als mind. 2 Mal die Inaktivität von PFKanien fetsgestellt werden muss. Und ich glaube nicht, dass der beirat ein Land ein zweites mal für inaktiv erklären würde, wenn sich abzeichnet, dass es aktiver wird. Zum zweiten kann der beirat nur über die Inaktivierung einer nation entscheiden, wenn das Direktorium einen Antrag einbringt. Und der kommt sicherlich nicht ohne Grund, wenn er kommt, Herr Logar.
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Dann kennen Sie das "neue" Regelwerk wohl nicht:
Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt;
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert gelöscht zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird;
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss des Beirats mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Im Falle des Widerspruchs ist der Staat verpflichtet seine Aktivität in einem Zeitrahmen von zwei Monaten wieder aufzunehmen und diese so nachzuweisen, wie es auch bei einer Reservierung und Eintragung gefordert wird.
3. Wird ein Staat innerhalb eines Zeitrahmes von sechs Monaten mehrmals zur Löschung wegen Inaktivität vorgeschlagen und diese durch den Beirat festgestellt, obliegt es den vetoberechtigten Nationen über die Annerkennung eines möglichen Widerspruchs des betroffenen Staates gegen die Löschung zu entscheiden. Wird die Annahme verweigert, in dem sich 2/3 der vetoberechtigten Nationen dafür aussprechen, wird der Staat von der Karte gelöscht.
4. Das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach § 3 (3) wird hiervon nicht berührt. 5. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
1) Da steht keine Frist!
2) Der Beirat wurde durch diese Reglung ausgeschaltet!
3) Willkür
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Und ob da die Frist steht. Ich markiere es sogar mal extra für Sie.
Und zum zweiten sage ich es gerne noch einmal: Es herrscht keine Willkür und von einer Ausschaltung des Beirats kann keine Rede sein, da der Beirat mindestens einmal mit einer 2/3-Mehrheit für eine Löschung sein muss, damit überhaupt etwas in die Wege geleitet wird.
Zitat:Original von Lion Lorgar
Dann kennen Sie das "neue" Regelwerk wohl nicht:
[QUOTE]§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt;
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert gelöscht zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird;
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss des Beirats mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Im Falle des Widerspruchs ist der Staat verpflichtet seine Aktivität in einem Zeitrahmen von zwei Monaten wieder aufzunehmen und diese so nachzuweisen, wie es auch bei einer Reservierung und Eintragung gefordert wird.
3. Wird ein Staat innerhalb eines Zeitrahmes von sechs Monaten mehrmals zur Löschung wegen Inaktivität vorgeschlagen und diese durch den Beirat festgestellt, obliegt es den vetoberechtigten Nationen über die Annerkennung eines möglichen Widerspruchs des betroffenen Staates gegen die Löschung zu entscheiden. Wird die Annahme verweigert, in dem sich 2/3 der vetoberechtigten Nationen dafür aussprechen, wird der Staat von der Karte gelöscht.
4. Das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach § 3 (3) wird hiervon nicht berührt. 5. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Achja: bevor der Beirat überhaupt über die Inaktivität von Nationen abstimmt, muss das Direktorium die Inaktivitätsfeststellung erst einmal vorshclagen. Und jeder halbwegs vernünftige Direktor wird von einen Löschantrag absehen, wenn sich zeigen sollte, dass eine Nation wieder aktiver wird.
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Zitat:2. Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genannten Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.
Die Frage ist doch, was soll hier geschützt sein, wirklich die in den betreffenden Abschnitten genannten Gründe - was mit dem einen Grund der "Inaktivität" gleichzusetzen wäre - wodurch die vorliegende Regelwerksänderung rechtmäßig erscheine, oder doch eher die betreffenden Abschnitte selbst.
Wenn man oberflächlich vorgeht, könnte man annehmen, es geht nur um den "Grund", aber das ist bei näherer Betrachtung höchst unwahrscheinlich, denn dann hätte man ja gleich schreiben können, daß Staaten nur auf Grund ihrer Inaktivität und aus sonst keinem anderen Grund gelöscht werden dürfen. Es fragt sich auch, warum da von Gründen die Rede ist, wenn es doch nur einen Grund gibt. Ferner ist es offentsichtlich, daß dem Autor die entsprechenden Kenntnisse in juristischer Sprachverwendung fehlten um sich hier dementsprechend korrekt auszudrücken. (Vorschriften sind schließlich keine Absätze oder Passagen und das Paragraphenzeichen benutzt man für gewöhnlich nur in Verbndung mit Zahlen.)
Es ist meines Erachtens folgendes Anzunehmen, als "Gründe" für eine Löschung sieht der Autor nicht die Inaktivität, sondern die "Vorschriften" wie er es nennt und dementsprechend darf an den betreffenden Stellen auch nichts geändert werden.
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Ähm 1. findet Andro dafür sicher keine 2/3 Mehrheit und 2. würden wir sowas nicht tun...denn 3. versuchen wir mit Pfkanien zu reden...wenn die mal da wären...
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Zitat:Original von Shao Ping
...
Es ist meines Erachtens folgendes Anzunehmen, als "Gründe" für eine Löschung sieht der Autor nicht die Inaktivität, sondern die "Vorschriften" wie er es nennt und dementsprechend darf an den betreffenden Stellen auch nichts geändert werden.
Richtig: Ihres Erachtens, was nur eine einzelne Meinung ist, dann eine Annahme, sprich Vermutung, aber noch wichtiger..... Was der Autor meinte und letztendlich dort steht und von jedem verstanden werden soll, könnte durchaus zweierlei sein.
So kommen wir also auch nicht weiter.
Fakt ist, dass definitiv kein neuer Grund als der bisherige, nämlich der der Inaktivität, als Voraussetzung für eine Löschung, in § 8 aufgeführt ist. Dem entsprechend gibt es keinen Grund für eine Annulierung der Abstimmung oder gar Rückgängigmachung der Vorschriften.
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Koennte man ueber diesen Antrag abstimmen? Ich bin dieser sinnlosen Diskussion leid.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Zitat:Original von Shao Ping
...
Es ist meines Erachtens folgendes Anzunehmen, als "Gründe" für eine Löschung sieht der Autor nicht die Inaktivität, sondern die "Vorschriften" wie er es nennt und dementsprechend darf an den betreffenden Stellen auch nichts geändert werden.
Richtig: Ihres Erachtens, was nur eine einzelne Meinung ist, dann eine Annahme, sprich Vermutung, aber noch wichtiger..... Was der Autor meinte und letztendlich dort steht und von jedem verstanden werden soll, könnte durchaus zweierlei sein.
Nein, das ist so einfach durchaus nicht, denn es steht:
Zitat:...aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genannten Vorschriften möglich machen würde...
Was sind denn andere Gründe, wenn man das mal auseinander nimmt? Die bestehenden Gründe sind offenbar die benannten Vorschriften, während andere Gründe eine Änderung oder Ergänzung dieser Vorschriften wären.
Hier steht nämlich ausdrücklich nicht:
Zitat:...aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genannten möglich machen würde...
sondern
Zitat:...aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genannten Vorschriften möglich machen würde...
Man könnte hier wahlweise zwei Worte weglassen und erhielte einen grammatikalisch korrekteren Satz, das eine ist "Gründe", das andere ist "Vorschriften", jenachdem erhält der Satz dann einen komplett anderen Sinn. Der jetzige Satz ist - wie man unschwer feststellen kann - eine Fehlkonstruktion, die einer Interpretation bedarf.
Zitat:Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genannten möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.
Zitat:Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen als den in §7 1. mit 3. genannten Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.
Letztlch kommt man kaum umhin anzunehmen, daß der Autor die Abschnitte selbst schützen wollte und nicht bloß die dahinterstehenden Gründe. Das habe ich jetzt auch deutlich mit Argumenten unterfüttert und wenn ich geschrieben habe "meines Erachtens" so ist das richtig, denn es ist meine Meinung. (Daß jeder halbwegs intelligente Mensch das auch so sehen muß, wollte ich nicht schreiben, das wirkt immer so arrogant und es könnte ja sein, das einer bessere Gegenargumente findet und dann wäre ich der Gelackmeierte.  )
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Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Ich werde dich beim Wechsel nicht aufhalten.
Kann das leider nicht selbst entscheiden.
Zitat:Es sollte aber eines klar sein: Ich habe das Amt des Vizedirektors bisher nie missbraucht und ich werde es auch niemals missbrauchen. Dass das vielleicht einige Herren hier anders sehen, kann gut sein, aber mir ist das ehrlich gesagt auch herzlich egal. Du kannst dir deinen Sprengstoff ja für die Wahl im November aufheben, denn einen anständigen Misstrauensantrag scheinst du ja auch nicht wirklich auf die Beine stellen zu können.
Freundlichst,
Stimmt, das kann ich nicht, da ich gegen die Clique aus Wahlstaaten nicht ankomme. Daher weißt du ja auch, dass du freie Hand.
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