21.11.2009, 20:52
Gut, tut mir leid, wenn ich das falsch interpretiert habe. Ist aber auch für den vorliegenden Fall nicht interessant.
Ich bitte darum, dass der Vertrag besonders im Hinblick auf Artikel 7 zur Kenntnis genommen wird.
Es ist völlig unerheblich, welchen Namen dieses "Kind" bekommen hat. So lange ein Land unabhängig von einem anderen regieren kann, was laut Vertrag ja möglich ist und auch nach außen hin selbständig agieren kann, so lange hat es auch in allen internationalen Gremien alleinige Vertretungsbefugnis.
Durch das Handeln des Herzogs von Kurland innerhalb der OIK (Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen) wurde deutlich gemacht, dass er die Vertretung seines Landes selbst wahrnehmen möchte. Konkludentes Handeln nennt man das wohl.
Ich denke, mehr gibt es dazu nicht zu sagen, so dass das Direktorium nun eine Entscheidung treffen kann, was rechtens ist.
Vielen Dank.
Ich bitte darum, dass der Vertrag besonders im Hinblick auf Artikel 7 zur Kenntnis genommen wird.
Es ist völlig unerheblich, welchen Namen dieses "Kind" bekommen hat. So lange ein Land unabhängig von einem anderen regieren kann, was laut Vertrag ja möglich ist und auch nach außen hin selbständig agieren kann, so lange hat es auch in allen internationalen Gremien alleinige Vertretungsbefugnis.
Durch das Handeln des Herzogs von Kurland innerhalb der OIK (Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen) wurde deutlich gemacht, dass er die Vertretung seines Landes selbst wahrnehmen möchte. Konkludentes Handeln nennt man das wohl.
Ich denke, mehr gibt es dazu nicht zu sagen, so dass das Direktorium nun eine Entscheidung treffen kann, was rechtens ist.
Vielen Dank.

