19.11.2009, 22:18
Aufgrund der letzen 5fach Wiederholung der Wahl, stelle ich folgenden Antrag, dass die Wahlen schneller beendet werden können.
Bisher wurde nichtmal definiert, welche Mehrheiten benötigt werden. Nur §4. sagt aus, dass bei der Abwahl die absolute Mehrheit nötig ist.
Nun sind hier Punkt 8. und 9. neu.
Im ersten Wahlgang treten z.B. 5 Personen an.
Davon entfallen auf
A: 10
B: 9
C: 5
D: 3
E: 1
Gesamt: 28
benötigte Mehrheit: 15
Die Mehrheit ist nicht erreicht.
Im 2. Wahlgang kann ggf. Kandidat B zurück treten, dann wählt man nur A und C.
Ansonst A und B.
Diesmal gilt die relative Mehrheit. (insofern jemals Enthaltungen dazu zählen)
Der der die meisten Stimmen hat, ist gewählt.
Sollte es dennoch im 2. Wahlgang 50:50 stehen, so wird der Sieger gelost.
Aber ich empfehle generell, dass die Wahlen, auch das Ergebnis, total geheim sein sollten. Denn sonst kann man ggf. absichtlich auf unentschieden stimmen.
Danke.
Bisher wurde nichtmal definiert, welche Mehrheiten benötigt werden. Nur §4. sagt aus, dass bei der Abwahl die absolute Mehrheit nötig ist.
Nun sind hier Punkt 8. und 9. neu.
Im ersten Wahlgang treten z.B. 5 Personen an.
Davon entfallen auf
A: 10
B: 9
C: 5
D: 3
E: 1
Gesamt: 28
benötigte Mehrheit: 15
Die Mehrheit ist nicht erreicht.
Im 2. Wahlgang kann ggf. Kandidat B zurück treten, dann wählt man nur A und C.
Ansonst A und B.
Diesmal gilt die relative Mehrheit. (insofern jemals Enthaltungen dazu zählen)
Der der die meisten Stimmen hat, ist gewählt.
Sollte es dennoch im 2. Wahlgang 50:50 stehen, so wird der Sieger gelost.
Aber ich empfehle generell, dass die Wahlen, auch das Ergebnis, total geheim sein sollten. Denn sonst kann man ggf. absichtlich auf unentschieden stimmen.
Danke.
Zitat:1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Stimmmehrheit auf sich vereinen kann.
9. Wenn im ersten Wahlgang keine Person die absolute Stimmmehrheit erreicht, so treten im zweiten Wahlgang die zwei Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Hierbei kann einer der Bestplatzierten auch zurück treten, dann folgt ihm der Dritte. Es gilt die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
10. Kann nach dem 2. Wahlgang immer noch keine Person die Mehrheit erreichen, so entscheidet das Los.


