Beiträge: 504
Themen: 13
Registriert seit: Aug 2008
Wenn es hier Gesetzesverstösse gäbe - gegen geltendes RL-Recht - wer hielte dafür wohl den Kopf hin? Der Beirat oder der Foren-Eigner? Eben! Die Gestaltung des Forums ist also Sache des Foreneigners bzw. des von ihm beauftragten Administrators. Der Beirat kann WÜNSCHEN! - mehr aber auch nicht!
Beiträge: 951
Themen: 11
Registriert seit: Sep 2005
Macht das unter euch aus und sagt mir dann Bescheid wie ihrs haben wollt...
Beiträge: 1.058
Themen: 21
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Niketas Choniatés
Wenn es hier Gesetzesverstösse gäbe - gegen geltendes RL-Recht - wer hielte dafür wohl den Kopf hin? Der Beirat oder der Foren-Eigner? Eben! Die Gestaltung des Forums ist also Sache des Foreneigners bzw. des von ihm beauftragten Administrators. Der Beirat kann WÜNSCHEN! - mehr aber auch nicht!
Es geht hier nicht um die Keule des RL-Rechts (Nazis, Kinderporno, etc.) sondern um die Forenstruktur und ob es z.B. auch Foren wie das "Rund um die Micronations" gibt. Das ist schon Sache des Beirats (und auch kein juristisches Risiko für den Hosters). Und wenn das der Hoster/Admin diktieren will, dann muss man sich IMHO eben einen anderen suchen. Akzeptabel ist es auf jeden Fall nicht.
Beiträge: 341
Themen: 9
Registriert seit: Apr 2007
Ich glaube die Sache hier kann nur ein gut ausgebildeter Jurist wirklich beurteilen. Letzlich scheint es mir aber so, daß dieses Forum naturgemäß von jemandem betrieben werden muß, aber dann doch eher wenn auch unentgeltlich im Auftrag der Interessengemeinschaft OIK und natürlich im Rahmen der Gesetze. Wenn es einer der Parteien nicht mehr paßt, kann der "Vertrag" wohl gekündigt werden.
Beiträge: 976
Themen: 40
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Das ist schon Sache des Beirats
Und das steht genau wo in der Geschäftsordnung der OIK?
Beiträge: 1.058
Themen: 21
Registriert seit: Sep 2005
Artikel 2 und Artikel 6.3. Der Beirat ist das Fundament der OIK.
Beiträge: 976
Themen: 40
Registriert seit: Sep 2005
Hat denn der Beirat abgestimmt, ob das Forum hier gehostet werden "darf"?
Beiträge: 441
Themen: 33
Registriert seit: Aug 2008
Zitat:Original von Niketas Choniatés
Wenn es hier Gesetzesverstösse gäbe - gegen geltendes RL-Recht - wer hielte dafür wohl den Kopf hin? Der Beirat oder der Foren-Eigner? Eben! Die Gestaltung des Forums ist also Sache des Foreneigners bzw. des von ihm beauftragten Administrators. Der Beirat kann WÜNSCHEN! - mehr aber auch nicht!
Technisch absolut richtig...aber
In Sachen die die Karte angehen hat der Beirat das letzte Wort, auch wo es um Delegierten und so geht.
Aber, wenn das RL Recht berührt wirt steht es den Betreiber zu den Beirat zu passieren, in Sachen wo das nicht der Fall ist hat der Beirat das absolute Sagen also AUCH wo es den Forum structur betrifft diese "Macht "würde ihn mittels das G.O verliehen gegen welches die Betreiber kein ,Berufung eingelegt hat.
Wenn der Betreiber jetzt DOCH ,gegen den G.O ein ,bestimmte Änderungen durchführt bleibt der Beirat :
a )Das zu aktzeptieren.
b)Ein andere Server zu Suchen.
Beiträge: 1.200
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Hendrik Wegland
Hat denn der Beirat abgestimmt, ob das Forum hier gehostet werden "darf"?
Beiträge: 976
Themen: 40
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Lisätytären
Zitat:Original von Niketas Choniatés
Wenn es hier Gesetzesverstösse gäbe - gegen geltendes RL-Recht - wer hielte dafür wohl den Kopf hin? Der Beirat oder der Foren-Eigner? Eben! Die Gestaltung des Forums ist also Sache des Foreneigners bzw. des von ihm beauftragten Administrators. Der Beirat kann WÜNSCHEN! - mehr aber auch nicht!
Technisch absolut richtig...aber
In Sachen die die Karte angehen hat der Beirat das letzte Wort, auch wo es um Delegierten und so geht.
Aber, wenn das RL Recht berührt wirt steht es den Betreiber zu den Beirat zu passieren, in Sachen wo das nicht der Fall ist hat der Beirat das absolute Sagen also AUCH wo es den Forum structur betrifft diese "Macht "würde ihn mittels das G.O verliehen gegen welches die Betreiber kein ,Berufung eingelegt hat.
Wenn der Betreiber jetzt DOCH ,gegen den G.O ein ,bestimmte Änderungen durchführt bleibt der Beirat :
a )Das zu aktzeptieren.
b)Ein andere Server zu Suchen.
Dieses Mitbestimmungsrecht in Hostingsachen durch den Beirat gibt es nicht, wie oft denn noch?
Eurer Definition zu folge müsste also z.B. der Bundestag abstimmen, wenn im Bundestagsgebäude ein Zimmer tapeziert, renoviert was weiß ich werden müsste.