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[Antrag] Stellungnahme des Direktoriums zu einem unbearbeiteten Antrag
#51
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Sie sagen es, zum Zeitpuinkt der Antragstellung war Deutsch noch nicht verbindlich. Daher kann das nicht als Argument für die Verzögerung herhalten.

Doch, durchaus. Man kann davon ausgehen, dass ein Antrag in der Deutschen Sprache gestellt wird. Denn was macht man denn, wenn kein Direktoriumsmitglied der Englischen Sprache mächtig ist? Des weiteren steht der Antragsteller in der Pflicht, einen Antrag zu formulieren, den man nicht missverstehen kann. Mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu berichten.
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#52
Die Befürchtung von der Dame der den Antrag Aufstellte hat sich bewahrheitet..nicht nur ging der Antrag "Verloren" sie wurde Eiskalt unter den Tisch gekehrt weil , zu der Zeit ,die Sperrung (1 Tag später) von Yasmina schon "Beschlossene Sache" war.
Yasmina die nichts mit Frau Rågg gemein hatte wurde als "extra Zückerklecke" gleich mit gesperrt weil "Holländer verdächtig" und weil ein populäre Aktion.
Kein wunder das sie sich später mit Frau Rågg in Verbindung setzte .

Die Zeit ist ungnädig und zermalmt alles was man zu lange liegen läßt wie Dieses topic..sie lässt uns nur die Möglichkeit Lehre draus zu ziehen.

Und Nein Falkenstein..man hat ein Englischsprachige den Delegierten Status gegeben und Dann liegt es beim Direktorat sich eine Übersetzung zu beschaffen.

Was nicht nötig war Ihr Antrag wurde Verstanden und richtig interpretiert..
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#53
Zitat:Original von Haro Huusdroddel

Und Nein Falkenstein..man hat ein Englischsprachige den Delegierten Status gegeben und Dann liegt es beim Direktorat sich eine Übersetzung zu beschaffen.


Nicht unbedingt. Den Status konnte man ihr nicht verweigern. Für den Antrag hätte man allerdings um eine Übersetzung bitten können, sei es bei der Antragstellerin oder bei einem anderen Mitglied. Hat man aber nicht nicht, sondern der Dinge geharrt, die da kommen mögen oder eben auch nicht. Wie so oft in den letzten drei Monaten.
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#54
Wie gesagt, Frau Fresse hat ordnungsgemäß darauf hingewiesen, dass eine Übersetzung seitens des Antragstellers formuliert werden müsse. Das Thema ist für mich dann auch erledigt.
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#55
Ja sag einmal, kannst du nicht lesen?


Zitat:Original von Friederike Fresse
Sehr geehrte Frau bint Kibir,

Ihr Antrag gem. § 4 (7) der Geschäftsordnung ist erwartungsgemäß eingetroffen.
Die Befürchtung, daß ein ordentlich zugestellter Antrag im Bereich des Direktoriums in Verlust gerät, ist unbegründet.
Da in dieser Phase des Antragsverfahrens noch keine inhaltliche Auseinandersetzung notwendig scheint, kann ich Ihnen das berichten, bevor noch die Übersetzung Ihres Antrages vorliegt.
Sobald die vorgesehenen Unterstützungsbekundungen aus dem Kreise der Delegierten und die Übersetzung Ihres Antrages vorliegt, werde ich die weiteren Schritte angehen.


Wo steht da, dass sie die Übersetzung von der Antragstellerin gefordert hat? Sie hat eine Übersetzung gefordert, jawoll ja, aber von niemandem bestimmtes.
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#56
Es ist nicht so einfach ein Übersetzung nach zu reichen wenn man Gesperrt ist nicht?
Und ein Fragen wird dann auch ein Problem.
Sämia Rågg und Yasmina waren ja die "Letzten" aus Karhu und Eretz.
Noch immer Frage ich mich wieso Yasmina Gesperrt wurde.
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#57
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ja sag einmal, kannst du nicht lesen?


Zitat:Original von Friederike Fresse
Sehr geehrte Frau bint Kibir,

Ihr Antrag gem. § 4 (7) der Geschäftsordnung ist erwartungsgemäß eingetroffen.
Die Befürchtung, daß ein ordentlich zugestellter Antrag im Bereich des Direktoriums in Verlust gerät, ist unbegründet.
Da in dieser Phase des Antragsverfahrens noch keine inhaltliche Auseinandersetzung notwendig scheint, kann ich Ihnen das berichten, bevor noch die Übersetzung Ihres Antrages vorliegt.
Sobald die vorgesehenen Unterstützungsbekundungen aus dem Kreise der Delegierten und die Übersetzung Ihres Antrages vorliegt, werde ich die weiteren Schritte angehen.


Wo steht da, dass sie die Übersetzung von der Antragstellerin gefordert hat? Sie hat eine Übersetzung gefordert, jawoll ja, aber von niemandem bestimmtes.

Wenn man sagt, dass man eine Übersetzung braucht, ist doch vollkommen klar, dass diese Aussage an den betreffenden adressiert ist, der etwas will, sprich den Antragsteller.
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#58
Kann man denn darüber Einigkeit erzielen, daß es äußerst sinnvoll ist, wenn ein Antrag von allen Mitspielern verstanden wird?

Man krallt sich jetzt daran fest, weil diesem erfolgreichen Direktorium ansonsten nichts vorgeworfen werden kann und man daher irgendwas konstruieren muß. ^^

Dabei ist es völlig klar, daß der Antragsteller einen verständlichen Antrag vorzulegen hat. Bei der Überschrift des Antrages hat es ja auch geklappt.

Und die entsprechende Unterstützung im Vorfeld abzufragen, halte ich ebenso für sinnvoll, da ja sonst ein Mißtrauensantrag am Ende gar keiner ist und nicht vor dem Beirat behandelt werden muß.

Natürlich habe ich die Antragstellerin um die Vorlage eines verständlichen Antrages gebeten.
Jedoch kam eine Sperrung des Users durch die Adminstration dazwischen, weil es zu Drohungen gegenüber dem Forenbetreiber gekommen sein soll.
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#59
Zitat:Original von Gerd Falkenstein

Wenn man sagt, dass man eine Übersetzung braucht, ist doch vollkommen klar, dass diese Aussage an den betreffenden adressiert ist, der etwas will, sprich den Antragsteller.

Nein, mein Lieber. Die deutsche Sprache gibt es einfach her, dass man sich unmissverständlich ausdrückt, erst recht vor einem Ausländer, der nicht deutsch spricht oder gar denkt. Aber auch gegenüber anderen, damit klar ist, was genau man erwartet. Ich z. B. hätte als Direktorin jemand anderen gebeten das für alle zu übersetzen. Warum auch nicht? Fällt mir ja kein Zacken aus der Krone deswegen.

Zitat:Original von Friederike Fresse
Kann man denn darüber Einigkeit erzielen, daß es äußerst sinnvoll ist, wenn ein Antrag von allen Mitspielern verstanden wird?

Ja, kann man! Genau so wie darüber, dass das "daß" nach dem Komma mit "ss" geschrieben wird.

Zitat: Man krallt sich jetzt daran fest, weil diesem erfolgreichen Direktorium ansonsten nichts vorgeworfen werden kann und man daher irgendwas konstruieren muß.

Nö, man bemüht sich um Klärung. Vorwürfe wurden anderweitig genug erhoben und das nicht zu unrecht. Auf das "muß" gehe ich jetzt mal nicht näher ein.

Zitat: Dabei ist es völlig klar, daß der Antragsteller einen verständlichen Antrag vorzulegen hat. Bei der Überschrift des Antrages hat es ja auch geklappt.

Wieso? Bei der Delegiertenanmeldung wurde der Antragsteller doch auch verstanden.

Zitat:Und die entsprechende Unterstützung im Vorfeld abzufragen, halte ich ebenso für sinnvoll, da ja sonst ein Mißtrauensantrag am Ende gar keiner ist und nicht vor dem Beirat behandelt werden muß.

Bei Auslegung des Regelwerkes würde ich sagen: So bald die 4 Unterstützerstimmen zusammen sind, muss nicht mehr diskutiert werden, vielmehr kann gleich eine Neuwahl anberaumt werden. Daher ist es gerade deshalb von Nöten, dass man den Antrag dem Beirat vorlegt, um darüber zu diskutieren und dann erst eine Entscheidung herbeiführt, ob man den Antrag unterstützen kann oder nicht. Oder soll jetzt immer im Forum des Direktoriums diskutiert werden?
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#60
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein

Bei Auslegung des Regelwerkes würde ich sagen...

Ich würde zu gerne wissen, ob du in den letzten Wochen deiner segensreichen MN-Karriere nur einmal bei einer Auslegung richtig gelegen hast? ^^
Falls man das uneingeschränkt mit Ja beantworten kann, würde ich mich für dich freuen.

Aber lassen wir es dabei - du willst ja wahrscheinlich auch bei einem Bürgerbegehren die Unterstützungunterschriften erst vorlegen, wenn die eigentliche Entscheidung gefallen ist.
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