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[Diskussion] Änderung §6 des Kartenregelwerks
#11
Zitat:Original von Mehregaan
Ja, aber da muss erst recht wieder jemand entscheiden was genügend ausgestaltet und aussimuliert ist. Tun das dann die Nachbarn oder das Direktorium oder wer?

Da könnte man auf das bislang praktizierte Gewohnheitsrecht zurück greifen. Danach wurde keine Gebietserweiterung zugelassen, die nicht aussimuliert war (s. seinerzeit Darusien). "Aussimuliert" im Sinne von "mit Simulationssträngen bedacht".
#12
Ich verlasse mich ungern auf Gewohnheiten, wie man sieht ist ja auch bereits die Gewohnheit sich bei Gebietserweiteurngen zu bemühen verloren gegangen.

Den Vorschlag von Erica Simmons werde ich nicht aufnehmen, vorallem nicht, wenn es nicht zu einer massiven Erhöhung der Sperre auf mindestens 12 Monate kommt das konterkariert das Ziel des Antrages der Pixelgeilheit einen Riegel vorzuschieben.
#13
Dann sollten wir die Diskussionen vielleicht getrennt durchführen.
#14
Die ursprüngliche Forderung war doch mal Erhöhung auf 6 Monate. Ich meinte dass ich mit bis zu 9 Monaten leben könnte unter dem Vorbehalt dass diese Fristerhöhung nicht zu einer eventuellen Blockade bei Neueintragungen führt, würde eine klare Mehrheit der Delegierten jetzt unbedingt eine Erhöhung auf 12 Monate fordern würde ich mich auch damit abfinden und den Antrag wohl trotzdem noch unterstützen (unter dem selben Vorbehalt).

Aber jetzt heisst es auf einmal es sollen mehr als 12 Monate werden (ohne konkrete Nennung einer Obergrenze) und Neueintragungen mit geteiltem Staatsgebiet bleiben verboten.

Ich sehe auch nicht so richtig welcher Mißstand mit einer so extremen Erhöhung beseitigt werden soll. Wenn ich mir die Kartenanträge so durchsehe dann hatten wir mit:

Great Alemin 15.5.2011

Ephebe 14.02.2011
Ephebe 29.10.2010

Bananaworld 05.04.2010

vier Anträge auf Gebietserweiterung von drei verschiedenen MNs innerhalb eines Jahres. Aber vielleicht haben wir auch unterschiedliche Vorstellungen was in den MNs als langer oder kurzer zeitlicher Abstand gilt.

@Böhm: Wenn wir die Diskussionen trennen wollen müsste ich erstmal einen gesonderten Antrag stellen. Ich wollte diese beiden Sachen gerne koppeln weil ich ungern über eine Fristverlängerung für Gebietserweiterungen abstimmen würde ohne zu wissen ob ich damit nicht am Ende faktisch eine Verschärfung der Eintragungsbedingungen unterstützt habe (denn wenn das Verbot einer Eintragung getrennten Staatsgebietes nicht fallengelassen wird hat die von Mehregaan gewünschte Änderung diesen Nebeneffekt).
#15
Mir gehts nicht um eine Verschärfung der Eintragungsbedingungen sondern um eine Verschärfung der Erweiterungsbedingungen.
#16
Klare Zustimmung unsererseits; wenn möglich mit 12 Monaten Frist, notfalls aber auch weniger.

EDIT: Typo
#17
Joa 12 Monate find ich ja auch passend, in Anbetracht der Tatsache, dass dann jemand man siehe den Grimpen-Vorfall die ganze Karte zukleistern kann.^^
#18
Naja, wenn wir aber auf sechs Monate erhöhen, dann haben wir wenigstens die Gewissheit, dass die Anträge in erster Linie von etablierten MNs kommen, die wissen, was sie tun und das sie es ihrer Ausgestaltung zuliebe tun und nicht, weil sie mal ein bisschen "rumspinnen" wollen. Wink

Da aber drei Zahlen zur Auswahl stehen, einigen wir uns doch auf die Mitte: 9 Monate.

Und ich verspreche auch, dass ich einer Eintragung einer MN mit geteiltem Staatsgebiet (in Form von Kolonien oder dergleichen, also mit schlüssiger historischer Begründung) in einem gesonderten Antrag auch zustimmen werde. Habe sowieso nie verstanden, warum man diesen Fall so kategorisch ausgeschlossen hat.
#19
Antrag ist gestellt.

@Mehregaan: Selbst wenn es dir nicht um eine Verschärfung der Eintragungsbedingungen geht wäre es ein Nebeneffekt der nicht unbeachtet bleiben sollte.

@Bianca Böhm: Nach kurzer Rücksprache in Aqua ist der Stand der dass 12 Monate oder sogar mehr auf keinen Fall Unterstützung von unserer Seite finden werden. Sofern der nun von mir gestellte Antrag auf Streichung von §5(7) so durchgeht halte ich eine Fristverlängerung auf 6 Monate ohne weiteres für akzeptabel von einer Änderung auf 9 Monate halte ich nicht wirklich viel lehne die Möglichkeit aber auch nicht von vornherein ab (persönlich sehe ich es noch als vertretbar an hätte aber schon gerne eine Begründung für die Notwendigkeit).

Was so wie ich das sehe immer noch offen ist (oder wo zumindest ich bislang keine schlüssige Antwort sehe) ist die Frage warum einige Delegierte hier offenbar auf eine möglichst drastische Erhöhung anlegen.

Die Begründung des targischen Delegierten zielte darauf ab dass Erweiterungen überlegt erfolgen und sich die erweiternde MN ausreichend Zeit mit der Ausgestaltung des neuen Gebietes lassen sollte. Ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch, nur meine ich dass dem mit einer Fristverlängerung auf 6 Monate genüge getan sein sollte (zumal es bei jeder Erweiterung ja immer noch das Vetorecht benachbarter Nationen gibt mit dem sich Erweiterungen zumindest vor der eigenen Haustür auch verhindern lassen).

Ich habe nicht alle Anträge von Anfang an gesichtet aber wie bereites gesagt gab es zumindest innerhalb des letzten Jahres ganze 4 Anträge auf Gebietserweiterungen von 3 unterschiedlichen MNs. Spitzenreiter war dabei Ephebe mit zwei Anträgen im Abstand von etwa 3,5 Monaten wobei aber dem zweiten gleich die Erklärung beigelegt war dass weitere nicht in Aussicht stehen.

Ich würde das nicht als extreme Auswüchse betrachten denen unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden muss.

Ich würde es begrüssen wenn die Befürworter einer Fristverlängerung auf 9 oder mehr Monate mir ihre Gedanken hinter der Wahl dieser Frist mal zumindest in groben Zügen darlegen könnten.
#20
Ich will nicht zuviele Worte verlieren:

Deine Änderungswünsche + 9 Monate bei der Sperre dafür auch für Gebietszusammenschlüsse nur alle 9 Monate? Auf Letzteres könnt ich auch verzichten.


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