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[Diskussion] Änderung §6 des Kartenregelwerks
#21
Zitat:Original von Mehregaan
Deine Änderungswünsche + 9 Monate bei der Sperre dafür auch für Gebietszusammenschlüsse nur alle 9 Monate?

Interessanter Gedanke. Beim letzten Punkt bin ich durchaus etwas zwiegespalten:

Einerseits ist es nach meinem Verständnis so dass Gebietszusammenschlüsse zustandekommen wenn eine MN als eigenständiges Projekt gescheitert ist und trotzdem in irgendeiner Form erhalten bleiben soll. Sowas ist aber kaum planbar, deshalb ist eine generelle Frist zu setzen die zwischen zwei Zusammenschlüssen liegen muss in meinen Augen wenig sinnvoll.

Auf der anderen Seite könnte der Paragraph für Gebietszusammenschlüsse ein Schlupfloch bieten um die Fristverlängerung bei Gebietserweiterungen zu umgehen indem einfach eine Strohpuppen-MN gegründet und nach 2 Monaten fusioniert wird. Von daher spricht durchaus einiges dafür diesen Punkt bei einer Neuregelung der Fristen für Erweiterungen anzupassen.

Mein Vorschlag wäre folgender:

Zitat:I.

§5 (2)

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

wird geändert zu:

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.

II.

§5 (7)

7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird ersatzlos gestrichen !

III.

§6 (6)

6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird geändert zu:

6. Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 6 Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten 6 Monaten nach der Eintragung ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Damit hätten wir eine Fristverlängerung für Erweiterungen, eine daran angepasste Änderung der Regelung für Zusammenschlüsse und eine größere Freiheit in der Gestaltung einer MN bei Neueintragung. In meinen Augen ist diese Version durch die Berücksichtigung relevanter Nebenschauplätze eigentlich recht gut abgerundet und sollte sich tatsächlich in Zukunft zeigen dass 6 Monate zu kurz sind (was ich mir aber nur schwer vorstellen kann) lässt sich über eine weitere Aufstockung der Fristen immer noch reden Smile.

Falls dazu keine Einwände bestehen wäre es vielleicht das Günstigste diese Drei-Punkte-Änderung als neuen Antrag zu stellen und die beiden noch laufenden Einzelanträge (also deinen und meinen) die dann ja darin enthalten wären anschließend zurückzuziehen.
#22
Die Nachbarstaaten müssten eigentlich auch einem Zusammenschluß zustimmen; schliesslich entsteht ein neuer Staat; oder es wird ein bestehender Staat auf weitere Gebiete ausgedehnt, wobei die Nachbarstaaten der weiteren Gebiete natürlich auch gefragt werden müssen, ob sie plötzlich Staat X statt Staat Y neben sich haben wollen - alles andere würde ja das Vetoverfahren konterkarieren und ad absurdum führen.

(Ich weiß, dass das gängige Praxis ist)
#23
Bei Zusammenschlüssen: 6 Monate, bei "normalen" Änderungen 3 Monate und Erweiterungen 9 Monate? Also die Sperre.

Und halt die Streichung was das geteilte Gebiet betrifft.

Also wenn wir schon eine geteilte Eintragung ermöglichen, dann soll man ruhig mal fast ein Jahr stillhalten finde ich.^^
#24
Zitat:Original von Presidente Chilavert
Die Nachbarstaaten müssten eigentlich auch einem Zusammenschluß zustimmen; schliesslich entsteht ein neuer Staat; oder es wird ein bestehender Staat auf weitere Gebiete ausgedehnt, wobei die Nachbarstaaten der weiteren Gebiete natürlich auch gefragt werden müssen, ob sie plötzlich Staat X statt Staat Y neben sich haben wollen - alles andere würde ja das Vetoverfahren konterkarieren und ad absurdum führen.

(Ich weiß, dass das gängige Praxis ist)

Fänd ich nicht so schlecht, wird aber glaub ich nicht gewünscht.
#25
Eine Regelung wäre hier notwendig UND es gibt historische Beispiele dafür, dass das auch schon so gemacht wurde. Nicht wie sonst hier üblich nur "könnte/würde/wäre" ;-)

Medea, Targon, Agathon, Lordschaft Schwarzer Wald. Vier unserer Nachbarländer, wobei nicht alle gleichzeitig da waren. Die waren auf einmal alle Kyrolonien, ohne Möglichkeit eines Vetos. Wären ja innere Angelegenheiten der Staaten selber, hiess es. Staaten sollten sich zusammenschliessen können - aber die Nachbarn sollten einbezogen werden. Der Effekt damals war nämlich, dass nach kurzer Zeit drei von vier Nachbarländern Wolfensteins klinisch tot waren, was wiederum auch Auswirkungen auf unsere eigene Aktivität hatte. aber ich glaube, das war auch der Plan dahinter.
#26
Ich bin der Letzte, der solchen Vorschlägen im Wege steht.
#27
Ich aber schon: Gesetzt den Fall, Belgien und Luxemburg wollten sich zusammenschließen, hätten Deutschland , Frankreich und Holland nämlich auch kein Vetorecht.

Ich bin im übrigen gegen den gesamten Vorschlag (mal abgesehen von den formalen Korrekturen), da bis jetzt keine Beeinträchtigung der Karte durch die bisherige Praxis zu erkenen ist. Ich habe eigentlich auch noch nie und mit keiner MN eine Gebietserweiterung vornehmen lassen (d.h. einmal wäre es in Folge einer Kriegssimulation geplant gewesen) und habe sie trotzdem noch keinem geneidet. In dieser Frage erkenne ich bei einigen - ohne jetzt jemandem zu nahe treten zu wollen - einen gewissen Fanatismus, weil es wieder und wieder aufs Tablett gebracht wird.

Daß eine Erweiterung gewissen Ansprüchen genügen sollte (Ausgestaltung des neuen Gebiets, tatsächliche Bespielung usw.) sollte ja selbstverständlich sein.
#28
Zitat:Daß eine Erweiterung gewissen Ansprüchen genügen sollte (Ausgestaltung des neuen Gebiets, tatsächliche Bespielung usw.) sollte ja selbstverständlich sein.

Ist es aber nicht und das ist das Problem.

Zitat:In dieser Frage erkenne ich bei einigen - ohne jetzt jemandem zu nahe treten zu wollen - einen gewissen Fanatismus, weil es wieder und wieder aufs Tablett gebracht wird.

Das sei Ihnen unbenomen, ich erkenne eine gewisse Blauäugigkeit, Blindheit und einen Hauch Verblendung, ohne jemanden nahezutreten. Amüsant, wenn ich mich nicht irre ist dies der erste Antrag auf der OIK, der in diese Richtung geht. Aber so pflegt jeder so seine kleinen Fanatismen.
#29
Vorweg: Mir ist dieser Kontext hier zum Siezen nicht ganz angemessen und ich bleibe daher - obwohl eigentlich Befürworter des Sie - beim Du. Falls nicht genehm, einfach Bescheidsagen, ich will ja keinen absichtlich beleidigen.

Es ist zwar vielleicht der erste Antrag hier, aber ich kenne Deine Position dazu von drüben und weiß, daß Deine Schranken-einziehen und Anti-Gebietserweiterung-Haltung schon sehr ausgeprägte Züge hat, um es mal versucht wertfrei zu formulieren.
#30
Zitat:Original von Ernst Willun
Ich aber schon: Gesetzt den Fall, Belgien und Luxemburg wollten sich zusammenschließen, hätten Deutschland , Frankreich und Holland nämlich auch kein Vetorecht.

Deutschland, Frankreich und Holland hatten auch bei der Reservierung/Eintragung von Belgien und Luxemburg kein Vetorecht. Wollen wir das Vetorecht in der OIK jetzt auch abschaffen? ;-)


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