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[Diskussion] Änderung §6 des Kartenregelwerks
#31
Zitat:Original von Ernst Willun
Vorweg: Mir ist dieser Kontext hier zum Siezen nicht ganz angemessen und ich bleibe daher - obwohl eigentlich Befürworter des Sie - beim Du. Falls nicht genehm, einfach Bescheidsagen, ich will ja keinen absichtlich beleidigen.

Es ist zwar vielleicht der erste Antrag hier, aber ich kenne Deine Position dazu von drüben und weiß, daß Deine Schranken-einziehen und Anti-Gebietserweiterung-Haltung schon sehr ausgeprägte Züge hat, um es mal versucht wertfrei zu formulieren.

Achso, ich dachte Du warst beim Sie, nein mich darf und soll jeder Duzen. Ein Versehen meinerseits.

Um versucht wertfrei entgegenzuhalten ich kenne deine Wo-kein-Präzedenz-Fall keine-Notwendigkeit-Haltung und prinzipiell mal Anti-Haltung mit starker Ausprägung auch sehr gut, das bringt jetzt aber nichts wenn wir uns das immer wieder und immer wieder vorhalten.
#32
Zitat:Original von Presidente Chilavert
Deutschland, Frankreich und Holland hatten auch bei der Reservierung/Eintragung von Belgien und Luxemburg kein Vetorecht. Wollen wir das Vetorecht in der OIK jetzt auch abschaffen? ;-)

Im Gegenzug gibt es aber auch häufige Realbeispiele, daß bei Gebietveränderungen irgend ein anderer (oft weit entfernter) Staat in das veränderde Geschehen eingreift.
Mit unterschiedlichsten Methoden, die in der Regel jedoch weit über ein Veto hinausgehen.
Ich finde diese Reallvergleiche in unserem Rahmen aber völlig unangemessen und fehlplaziert, das ist irgendwie Cartisten-Niveau.

Es ist bei anspruchsvollen oder frustrierten Mitspielern wohl nicht immer sicherzustellen, daß das Veto verhältnismäßig eingesetzt wird. Aber dann muß er/sie/es halt ewiglich alleine mit viel weißem Rand bleiben oder warten, bis in irgendeiner Zukunft mal ein echter Wunschpartner kommt.
Im Normalfall ist das Veto aber eine einfache und in unserem Rahmen praktikable Möglichkeit, um den etablierten Mitspielern die Weiterentwicklung dieser virtuellen Welt in die Hand zu legen.
#33
Big Grin
#34
Zitat:Original von Mehregaan
Bei Zusammenschlüssen: 6 Monate, bei "normalen" Änderungen 3 Monate und Erweiterungen 9 Monate? Also die Sperre.

Und halt die Streichung was das geteilte Gebiet betrifft.

Also wenn wir schon eine geteilte Eintragung ermöglichen, dann soll man ruhig mal fast ein Jahr stillhalten finde ich.^^

Wie schon gesagt halte ich es nicht für zweckmässig bei der Mindestexistenzdauer vor Zusammenschlüssen einen kürzeren Zeitraum festzulegen als bei der Sperrfrist für Gebietserweiterungen da sich wie beschrieben über Zusammenschlüsse diese Erweiterungsregel dann theoretisch unterlaufen ließe (ob jemand den Aufwand betreiben würde ist wieder eine andere Frage).

Damit sind wir wieder bei der Frage wie diese Fristen aussehen sollten. Ich halte mehr als 6 Monate zwar für vorstellbar habe in der bisherigen Diskussion aber nichts gesehen was mich davon überzeugen würde dass es tatsächlich notwendig wäre.

Den Anspruch dass eine MN sich bereits bei der Eintragung überlegt hat wie ihr Gebiet gestaltet ist und Gebietsveränderungen überlegt und nicht als spontane Schnellschüsse vorgenommen werden, halte ich für zumutbar und gerechtfertigt. Allerdings scheinen mir für solche Überlegungen 6 Monate ausreichend zumal man auch nicht vergessen sollte dass auch eine verordnete Zwangspause zwischen zwei Erweiterungen kein Garant für Qualität ist (ein MN-Gründer kann auch ohne weiteres 12 Monate absitzen und dann eine schlecht ausgestaltete Erweiterung hinklatschen).

Eine Regelung für Erweiterungen die nicht zu einer Gebietsvergrößerung führen scheint mir aber im Rahmen solcher Veränderungen eine gute Idee und von mir aus können wir hier auch 3 statt der bisher üblichen 2 Monate nehmen.

Zitat:I.

§5 (2)

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

wird geändert zu:

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.

II.

§5 (7)

7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird ersatzlos gestrichen !

III.

§6 (6)

6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird geändert zu:

6. Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die nicht zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 3 Monate einmal und erstmalig frühestens 3 Monate nach der Eintragung zulässig.
Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 6 Monate einmal und erstmalig frühestens 6 Monate nach der Eintragung zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

@Chilavert: Wenn MN X sich mit MN Y zusammenschließt dann sollte dabei die Ausgestaltung von X eigentlich im Kern erhalten bleiben, es bleibt also der selbe Nachbar gegen den bei Eintragung ein Vetorecht bestand. Gegen interne Änderungen, wie einen Wechsel des Regierungssystems oder auch einfach ein Nachlassen von Aktivität oder des Interesses an Aussenkontakten gibt es kein Vetorecht und zumindest für mich fallen Zusammenschlüsse in die selbe Kategorie. Man könnte vielleicht darüber nachdenken Staat Y in dem Fall die Pflicht aufzuerlegen das Gebiet von Staat X zumindest nach Bedarf tatsächlich zu pflegen (also auch auf Kontaktaufnahmen der Nachbarn zu reagieren). Ich muss leider zugeben dass wir Dschanabath seit es wieder eingeschlafen ist auch etwas vernachlässigt haben da es in einem abgetrennten Forum liegt (Ereignisse in Devon bekommen wir wesentlich leichter mit).
#35
Zitat:Original von Friederike Fresse
Zitat:Original von Presidente Chilavert
Deutschland, Frankreich und Holland hatten auch bei der Reservierung/Eintragung von Belgien und Luxemburg kein Vetorecht. Wollen wir das Vetorecht in der OIK jetzt auch abschaffen? ;-)
Ich finde diese Reallvergleiche in unserem Rahmen aber völlig unangemessen und fehlplaziert, das ist irgendwie Cartisten-Niveau.

Ich habe damit nicht angefangen, sondern nur weitergemacht, um zu zeigen, wie sinnlos solche Vergleiche sind ;-)
#36
@Simmons: Ich kann deinem Vorschlag soweit zustimmen, aber bei einer Vergrößerung erschließt es sich mir nicht, wenn man schon mit getrenntem Gebiet eintragen kann, wieso man nicht dann 9 Monate warten könnte.
#37
Ich vermute wir haben etwas unterschiedliche Prioritäten. Ich möchte eine MN in ihren Sim-Möglichkeiten eigentlich so wenig wie möglich einschränken.

Wie wäre es dann wenn wir die Sperrfrist zwischen zwei Erweiterungen auf 6 Monaten belassen aber die Wartefrist für eine erste Erweiterung auf 9 setzen. Damit sollte nun wirklich sichergestellt sein dass Erweiterungsanträge nur von MNs kommen die auf der Karte etabliert sind.

Also folgende Variante:

Zitat:I.

§5 (2)

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

wird geändert zu:

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.

II.

§5 (7)

7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird ersatzlos gestrichen !

III.

§6 (6)

6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird geändert zu:

6. Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die nicht zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 3 Monate einmal und erstmalig frühestens 3 Monate nach der Eintragung zulässig.
Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 6 Monate einmal und erstmalig frühestens 9 Monate nach der Eintragung zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
#38
Zitat:Ich vermute wir haben etwas unterschiedliche Prioritäten. Ich möchte eine MN in ihren Sim-Möglichkeiten eigentlich so wenig wie möglich einschränken.

Ich bin es müßig mich mit diesen haltlosen Unterstellungen herumschlagen zu müssen, dass ich eine Sim-Möglichkeit einschränken möchte oder dieser Eintrag das tut. Ich bleasse es dabei zu sagen, dass man monatelang oder ein Jahr und mehr schön simulieren und ausgestalten kann ohne einen fixen Kartenplatz zu haben für seine Erweiterung, das haben viele andere MN's auch so gehandhabt und es schadete niemanden.

Zitat:Wie wäre es dann wenn wir die Sperrfrist zwischen zwei Erweiterungen auf 6 Monaten belassen aber die Wartefrist für eine erste Erweiterung auf 9 setzen. Damit sollte nun wirklich sichergestellt sein dass Erweiterungsanträge nur von MNs kommen die auf der Karte etabliert sind.

Es geht mir nicht darum, dass neue MN's keine Erweiterungen machen, sondern, dass Erweiterungen mit bedacht auf die Karte gepflanzt werden, deswegen wäre es mir umgekehrt lieber bzw. generell 9 Monate.
#39
Zitat:Original von Mehregaan
Ich bin es müßig mich mit diesen haltlosen Unterstellungen herumschlagen zu müssen, dass ich eine Sim-Möglichkeit einschränken möchte oder dieser Eintrag das tut. Ich bleasse es dabei zu sagen, dass man monatelang oder ein Jahr und mehr schön simulieren und ausgestalten kann ohne einen fixen Kartenplatz zu haben für seine Erweiterung, das haben viele andere MN's auch so gehandhabt und es schadete niemanden.

Ich habe, wie ich an anderer Stelle auch schon geschrieben habe, keinswegs die Absicht dir hier irgendwelche Sabotageabsichten oder ähnliches zu unterstellen. Diese Änderungen schränken die Möglichkeiten für Gebietserweiterungen aber nun einmal ein (und die Frage um die es hier auch geht ist wie stark man das begrenzen sollte).

Nur weil andere MNs in der von dir beschriebenen Weise verfahren sind muss das nicht für alle die verbindliche Vorgehensweise sein (oder auch nur eine sinnvolle) zumal bei langen Wartezeiten bis zur Eintragung auch das Risiko besteht dass der angestrebte Kartenplatz für die Erweiterung dann weg ist, die interne Ausgestaltung des neuen Gebietes damit über den Haufen geworfen wird und man quasi von Vorn anfangen muss (hängt von der Art der Ausgestaltung ab).

Nach erneutem Blick ins Regelwerk kam mir aber gerade ein Gedanke. Wenn es dir wirklich in allererster Linie um die Qualität der Ausgestaltung einer Erweiterung geht, dann ist das Setzen (bzw. Erhöhen) einer Sperrfrist zwischen zwei Erweiterungen vielleicht nicht der günstigste Ansatzpunkt (wie gesagt kann man Fristen auch einfach absitzen). Vielversprechender wäre dabei vielleicht die Regeln für Erweiterungen stärker an die Regeln für Neueintragungen anzugleichen also zum Beispiel für Gebietserweiterungen hier eine Regelung in der Art von §3 (3b) zu setzen, in dem Sinne dass auf dem Gebiet der Erweiterung intern schon über einen bestimmten Zeitraum simuliert werden muss.
#40
Wie würde das konkret aussehen in deinen Vorstellungen?


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