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[Diskussion] Änderung §6 des Kartenregelwerks
#41
Zitat:Original von Mehregaan
Wie würde das konkret aussehen in deinen Vorstellungen?

Zunächst müssten wir hierbei wohl den Begriff der Gebietsveränderung vom Begriff der Gebietserweiterung etwas abgrenzen.

Zum Beispiel in der Art:

6. Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die nicht zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 2 Monate einmal und erstmalig frühestens 2 Monate nach der Eintragung zulässig.
Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete die nicht Teil der usrprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen auf den neu gestalteten Gebieten.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.



Natürlich unter dem Vorbehalt dass geteiltes Staatsgebiet sehr wohl Teil der ursprünglichen Gestaltung sein kann (ansonsten müsste die Definition anders gesetzt werden). Ich habe die Frist für Gebietsveränderungen ohne Vergrößerung jetzt erstmal wieder auf 2 Monate runter genommen um es an die 60 Tage geforderte interne Aktivität anzupassen.

Im Grunde ist damit jetzt keine Wartefrist mehr verlangt sondern eine tatsächliche interne Simulation auf dem betreffenden Gebiet über einem bestimmten Zeitraum (die Ansprüche verlagern sich also von einer Planungsphase für die Erweiterung auf eine Ausgestaltungsphase wenn du so willst).
#42
Kann ich mich gut damit in Kombinaton mit den 6 Monaten wie ursprünglich anfreunden.

Danke übrigens für deine Geduld, auch wenn Sie jetzt noch nicht ganz austrapaziert ist.
#43
Eigentlich war der Vorschlag ja als Alternative zu der Fristverlängerung gedacht und nicht unbedingt als Ergänzung aber von mir aus können wir auch beides miteinander kombinieren.

Das hätte auch den Vorteil dass wir die drei denkbaren Fälle für Gebietsveränderungen sauber trennen könnten.

a) Gebietsveränderungen die nicht zu einer Vergrößerung führen (also Verkleinerungen oder Änderungen an der Küstenlinie) -> nur Wartefrist

b) Gebietsveränderungen die zwar zu einer Vergrößerung führen allerdings keine Gebietserweiterungen in dem Sinne sind weil sich nur geringfügige Ergänzungen zu bereits ausgestalteten Gebieten ergeben (hierunter würde ich kleine kosmetische Landerweiterungen wie zum Beispiel die Hinzunahme einer kleinen Landzunge oder einiger Pixelgroßer Inseln vor der eigenen Küste oder sowas in der Art verstehen) -> nur Wartefrist (meinetwegen eine längere)

c) Gebietsveränderungen bei denen dem Staatsgebiet neue Gebiete hinzugefügt werden die nicht Teil der ursprünglichen Ausgestaltung waren (also Gebietserweiterungen) -> Wartefrist + nachweisliche interne Simulation über einen bestimmten Zeitraum

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen so eine kombinierte Anforderung zu stellen nur denke ich wenn wir nun schon keine reine Wartefrist die man nur absitzen braucht mehr haben sondern noch mindestens 60 Tage Aktivität in einem Unterforum für die neuen Gebiete fordern, wären insgesamt 4 Monate auch ausreichend (quasi in der Art: wenigistens 2 Monate für die Planung und mindestens weitere 2 auf dem Gebiet simuliert bevor ein Antrag auf Erweiterung gestellt werden kann)

Mein Vorschlag wäre also die Fassung:

Zitat:I.

§5 (2)

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

wird geändert zu:

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.

II.

§5 (7)

7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird ersatzlos gestrichen !

III.

§6 (6)

6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

wird geändert zu:

6. Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die nicht zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 2 Monate einmal und erstmalig frühestens 2 Monate nach der Eintragung zulässig.
Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.
Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete die nicht Teil der usrprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen auf den neu gestalteten Gebieten (Anträge auf Gebietserweiterung müssen einen Link zum Unterforum in dem das betreffende Gebiet simuliert wird und einen Link zum ältesten darin befindlichen Post enthalten).
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Im Vergleich zum geltenden Regelwerk sind 4 Monate immer noch eine Fristverdopplung. Ausgehend von der Praxis mit den geltenden Regeln soweit ich sie während meiner bisherigen Zeit in den MNs beobachten konnte halte ich es eher für unwahrscheinlich dass diese Mindestfrist wirklich den Takt vorgeben wird in dem Anträge auf Erweiterung eingehen aber selbst wenn, da mit der Forderung nach 60 Tagen interner Aktivität eigentlich gesichert ist dass keine inhaltsleeren Erweiterungen auf die Karte kommen (oder auch nur beantragt werden können) und mit dieser Ergänzung auch jede Vetonation bei einer Erweiterung im Prinzip die selben Mittel zur Beurteilung hätte wie bei der Neueintragung einer MN, wäre ein solcher Zuwachs der Besiedlungsdichte auf der Karte wohl eher positiv zu bewerten. Ist zumindest meine Meinung.

Ist das soweit akzeptabel Smile ?
#44
Ich denke wir haben einen zumindest für uns tragbaren Kompromiss gefunden. Smile
#45
Großartig Smile.

Dann bleibt jetzt noch abzuwarten wie sich die übrigen Delegierten äußern.
#46
Mir kam gerade ein Gedanke, wieso das zu "scharf" sein könnte, weil es ja durchaus Nationen geben könnte, die zusätzliche Gebiete zwar einbinden, aber kein Unterforum dafür schaffen, dann hat dieses Gebiet ja quasi keine interene Aktivität, oder würdest du das anders interpretieren, sodass wir, statt interne Aktivität "kontinuierliche Einbindung in die Simulation und Ausgestaltung" reinnehmen als Formulierung?
#47
Das so zu formulieren wäre natürlich möglich. Es ist nur etwas umständlicher kontinuierliche Einbindung in die Simulation über einen bestimmten Zeitraum ohne eigenes Unterforum nachzuweisen.

Bei einem Unterforum kann man direkt verlinken. Bei Einbindung in die Simulation ohne eigenes Unterforum lässt sich zwar sicher auf den ersten Post verlinken der auf das Gebiet Bezug nimmt (oder zumindest auf einen der wenigstens 60 Tage alt ist) aber die Links zusammenzutragen um von da an eine kontinuierliche Sim nachzuweisen könnte etwas mühselig sein (da aber sicher nicht jeder Plot auf dem Gebiet dafür herangezogen werden müsste ist es sicherlich machbar).

Ich würde zwar aus praktischen Gründen ein Unterforum empfehlen aber für die MNs die das gerne anders handhaben wollen können wir statt
"erfordert außerdem eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen auf den neu gestalteten Gebieten"
auch schreiben:
"erfordert außerdem eine nachweisliche kontinuierliche Einbindung der neu gestalteten Gebiete in die Simulation über einen Zeitraum von wenigstens 60 Tagen."

Ob diese kontinuierliche Einbindung in die Simulation nun in Form von Aktivität in einem eigenen Unterforum oder mit anderen Mitteln erfolgt ist dabei dann offen.
#48
Das wär mir lieber, danke schön. Smile
#49
Ihr merkt aber schon, dass es immer schwieriger wird ein Regelwerk zu verfassen und dann auch noch zu verstehen, wenn man alle Eventualitäten einbinden möchte? Ich weiß nicht, ob das letztendlich für die OIK so gut und angebracht ist. Einfache klare Regeln sind hier bislang immer besser angekommen.

Alleine schon die Tatsache, dass der neue § 6 (6) drei Tatbestände hat, die nicht nach a), b) und c) gegliedert sind, macht die Sache undurchdringlich wie einen Dschungel. Wenn ich nur einen Tatbestand und dessen Auswirkungen suche, will ich einfach nicht erst zwei andere lesen müssen. Evt. könnte man das als Verfeinerung noch mit einbinden.
#50
Jap, also ich beharr auch nicht auf den Vorschlag. Wenn Simmons auf meine Teile beharren will kann Sie, ansonsten lass ich den Antrag gerne fallen. Smile Und nur die Lockerung was die Eintragung betrifft darf gerne das Ergebnis sein. Ich lass die Verstrengung bleiben.


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