23.06.2011, 20:04
Nur der Vollständigkeit halber nochmal die letzte Version:
@Mehregaan: Ob aus diesem Entwurf ein Antrag werden soll überlasse ich dir
(prinzipiell geht der ausgearbeitete Entwurf ja nicht verloren).
Solltest du keine Notwendigkeit mehr dafür sehen, halte ich einfach meinen Antrag zur Streichung von §5 (7) aufrecht und bringe diesen Punkt einzeln zur Abstimmung.
Zitat:I.
§5 (2)
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
wird geändert zu:
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.
II.
§5 (7)
7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
wird ersatzlos gestrichen !
III.
§6 (6)
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
wird geändert zu:
6.
a) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die nicht zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 2 Monate einmal und erstmalig frühestens 2 Monate nach der Eintragung zulässig.
b) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.
c) Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete die nicht Teil der usrprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche kontinuierliche Einbindung der neu gestalteten Gebiete in die Simulation über einen Zeitraum von wenigstens 60 Tagen.
d) Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
@Mehregaan: Ob aus diesem Entwurf ein Antrag werden soll überlasse ich dir
(prinzipiell geht der ausgearbeitete Entwurf ja nicht verloren).Solltest du keine Notwendigkeit mehr dafür sehen, halte ich einfach meinen Antrag zur Streichung von §5 (7) aufrecht und bringe diesen Punkt einzeln zur Abstimmung.

