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Also mein Grad an Multitaskingfähigkeit und Schizophrenie würde schon ausreichen. Keine Angst!
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Ich glaube vor Münzberg bekomm ich nun auch Angst,grinzz.
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Zitat:Original von Amanda Tapping
Zitat:Original von Bianca Böhm
Ich sehe nämlich nicht den Unterschied zwischen "X vertritt MN A" und "X vertritt die MNs A + B, hat aber bei Abstimmungen trotzdem nur eine Stimme". Für was braucht man dann noch einen Vertreter für MN B?
Teile diese Ansicht auch und sehe wenn man/frau neben seiner Lieblings MN auch noch (wegen Personalmangel) die MN Hintertupfing vertreten soll,dass man unbeabsichtigt diese benachteiligen könnte.Mein Moped wasch ich auch mit mehr Imbrunst als das des blöden Nachbarn. 
Ich vermute trotzdem, daß es dem nachbarlichen Moped besser bekommt, ab und an bloß solala als überhaupt nicht gewaschen zu werden. Und wenn man im entscheidenden Moment dafür sorgt, daß das Moped nicht von einer vorbeikommenden Dampfwalze plattgewalzt wird, dann ist das doch schon mal positiv.
Die Antragsgegner scheinen allerdings zu übersehen, daß hier von Anfang an ein Kompromiß angestrebt wird, der zwischen den Extremmeinungen vermitteln soll. Daß ein Kompromiß ein Kompromiß ist, liegt in der Natur der Sache.
Und ich für meine Person möchte eben selbst entscheiden, ob ich mich auf einen - möglicherweise unbefriedigenden - Kompromiß einlasse oder nicht. Niemand außer den Beteiligten an einer Gemeinschaftsvertretung kann einen Schaden nehmen und das sollte man im Zweifel dann selber wissen, ob man das (geringe) Risiko eingehen möchte - es wird ja keiner dazu gezwungen und den Beteiligten steht es ja dann auch frei, das Vetragsverhältnis so zu regeln, wie es ihnen gefällt.
Im Ergebnis erweitert die Regelung die Möglichkeiten der Teilnehmer, beeinträchtigt aber nicht die Rechte anderer. Gut ist meines Erachtens, was jemandem nützt und keinem schadet und das liegt hier vor.
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Eben nach diesem "Nutzen" fragte ich, da ich keinen sehe.
Fakt ist doch, dass eine MN nur einen Delegierten braucht, um im Beirat mitreden und an Abstimungen und Wahlen teilnehmen zu können. Vertritt er nun mehr als eine MN, muss er u. U. auch sich widersprechende Meinungen der beiden Spielergemeinschaften vertreten. Das kann er aber nicht bzw. hat das keinen Einfluss auf hiesige Entscheidungen, da er bei Abstimmungen ja nur eine Stimme hat.
Also wo ist der Nutzen? ?(
Zitat:Original von Amanda Tapping
Mein Moped wasch ich auch mit mehr Imbrunst als das des blöden Nachbarn.
Darf ich mal mitfahren, wenn es gewaschen ist?
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Zitat:Fakt ist doch, dass eine MN nur einen Delegierten braucht, um im Beirat mitreden und an Abstimungen und Wahlen teilnehmen zu können.
Nicht nur, sondern auch: Man braucht den Delgierten ja auch, um eine Eintragung zu beantragen, Gebietsveränderungen anzutragen, Antrag auf Gebietszusammenschluß zu stellen, von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen und seine Löschung zu beantragen.
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Sollte man meinen. Dem ist aber nicht so. Das Regelwerk spricht nur von "Staat" in diesem Zusammenhang, nicht von einem "Delegierten". Fakt ist auch, dass alle überalls Schreibrecht haben, bis auf das Beirats- und Wahlforum. Dort können sich tatsächlich nur Delegierte äußern.
Mit anderen Worten: Blubbern darf hier jeder ohne das geprüft wird, ob er tatsächlich im Namen des Staates spricht. Erst wenn es an "wichtige" Entscheidungen geht, muss die Legitimation nachgewiesen werden.
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Für mich steht das weitestgehend außer Diskussion, daß Staat dessen vertretungsberechtigten Delegierten meint. Ein Staat ist eine juristische Person und kann somit nicht reden.
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Das steht da aber nirgends. Und nachdem das nicht explizit genannt ist, kann jeder Bürger und/oder Staatsoberhaupt den Staat in diesen Fällen vertreten.
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Die Präambel sagt ja eher das Gegenteil:
Zitat:Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.
Ansonsten würde ich 2-3
Zitat:3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
schon mehr oder minder so interpretieren, auch wenn der Artikel 2 Mit "Beirat" überschrieben ist..
Das wäre ja noch schöner, wenn jeder dahergelaufene Depp eine MN zum Spaß von der Karte löschen oder eintragen könnte.
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Wenn es genehmer wäre, könnten wir auch ins Regelwerk reinschreiben, daß die "Eine Person/eine ID"-Regel bloß für den Beirat gilt und daß Vertretungsfragen in Kartensachen nicht davon nicht berührt werden. Im übrigen würde ich dann auch vorschlagen, daß die MNs künftig auch in Kartenfragen einen ausdrücklichen Vertreter benennen müssen, damit der Staat "reden" lernt - so eine Art "kleine Delegiertenschaft".
Da das Ergebnis allerdings bloß mit mehr Aufwand das Gleiche ist, werde ich das freilich nur dann ausformulieren, wenn unter dieser Bedingung irgendjemand zustimmen könnte, der es jetzt nicht kann.
Ansonsten könnten wir ja so langsam zur Abstimmung schreiten, die Diskussionsfrist ist ja inzwischen verstrichen.
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