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[Diskussion]Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung
#11
Zitat:Original von Ernst Willun
Man sollte allerdings mal drüber nachdenken, ob man nicht doch wenigstens die Hälfte der abgegebenen Stimmen verlangt, damit der betreffende einigermaßen legitimiert ist.

Vollste Zustimmung.
#12
Achso, Verzeihung.

Ich schlage folgenden Entwurf vor:
Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate vom Beirat durch Zustimmung gewählt.
#13
Zitat:Original von Ernst Willun
Man sollte allerdings mal drüber nachdenken, ob man nicht doch wenigstens die Hälfte der abgegebenen Stimmen verlangt, damit der betreffende einigermaßen legitimiert ist. Alternativ könnte man auch bei Kandidaten, die nur die meisten Stimmen haben, aber keine Mehrheit, eine Bestätigungswahl mit Ja/Nein nachstellen.
Dem schließe ich mich an.
#14
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Ich schlage folgenden Entwurf vor:
Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate vom Beirat durch Zustimmung gewählt.

Wobei hier auch wieder zu unpräziese ist welche Zustimmung. Sind das die meisten Stimmen oder die Hälfte der Stimmen? Ich finde wir sollten uns darauf einigen mit welcher Mehrheit die Zustimmung zustande kommt. Relativ, die meisten Stimmen oder einfach, die Hälfte also mindestens 50%. Enthaltung sollen aber nicht mitzählen.
#15
Die Wahl durch Zustimmung ist die eindeutige Bezeichnung eines Wahlverfahrens.
#16
Ich denke die Wahl durch Zustimmung ist zu Kompliziert.
#17
Das ist ja dann eine relative Mehrheit, kann man machen. Ich persönlich finde eine einfache Mehrheit besser. Enthaltungen sollten nur dann in das Ergebnis einfließen wenn sie einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtstimmen einnehmen, sagen wir mal alles über 33% bzw 1/3. Dann kann man sagen: Die Enthaltungen fließen mit ein weil mind. 1/3 der Wähler mit den Kandidaten unzufrieden sind.

Wähler wohlgemerkt nicht Delegierte.
#18
Zitat:Ich denke die Wahl durch Zustimmung ist zu Kompliziert.

Meines Erachtens nicht wirklich, da die Software hier das "Ankreuzen" mehrerer Optionen hergibt. Ich frage mich nur, ob das nicht eine ungleiche Wahl bedeutet, die diejenigen begünstigt, die mehr als einen Kandidaten akzeptieren können.

Ein ähnliches System gab es ja wohl in der DDR nur wurden dort die unerwünschten Kandidaten von der Einheitsliste weggestrichen. (Sofern man nicht einfach den Zettel einwarf.)

"Zustimmung" ist aber zu schwammig. Ich finde, man sollte das so formulieren, daß es wirklich für jedermann verständlich ist. Hier also etwa so:

Zitat:Jeder Wahlteilnehmer entscheidet gesondert über jeden Kandidaten, indem er ihn annimmt oder ablehnt. Der Kandidat, der die meisten Zustimmungen erfahren hat, ist gewählt.
#19
Zitat:Original von Penelope Castagnetti
Das ist ja dann eine relative Mehrheit, kann man machen. Ich persönlich finde eine einfache Mehrheit besser. Enthaltungen sollten nur dann in das Ergebnis einfließen wenn sie einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtstimmen einnehmen, sagen wir mal alles über 33% bzw 1/3. Dann kann man sagen: Die Enthaltungen fließen mit ein weil mind. 1/3 der Wähler mit den Kandidaten unzufrieden sind.

Wähler wohlgemerkt nicht Delegierte.

Mann könnte sagen das bei 33 % Enthaltungen die Wahl ungültig ist, aber als Nein sollten sie nicht gellten. Es kann ja sein das jemand sich nicht zwischen zwei Kandidaten entscheiden konnte.
#20
Nicht als nein sondern als Hürde für die anzustrebende Mehrheit.


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