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Also ich währe für folgendes.
Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt.
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Ich bin dafür das ganze so einfach wie möglich zu formulieren:
Option 1:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Option 2:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
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Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Also ich währe für folgendes.
Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt.
Ja, dem würde ich mich anschließen.
Wobei Art. 4 (1) - wenn es da auch schon immer so stand - im Grunde verkehrt ist. Eine Zahl in Klammer bedeutet Absatz (was man im Text allerdings Art. 4 Abs. 1 bzw. Art. 4 I schreiben würde), die Artikel sind in der GO aber nach Nummern (1., 2., 3., ...) unterteilt. Daher müßte es eigentlich Art. 4 Nr. 1 heißen.
Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal der OIK bildet das Direktorium, bestehend aus dem Exekutivdirektor, dem Vizedirektor für Kartographie und dem Vizedirektor für Kartenanträge.
2. Dem Direktorium sind die Abteilungen wie folgt unterstellt:
a) dem Exekutivdirektor die Abteilungen nach § 3 Absatz 1 Punkte a) und b)
b) dem Vizedirektor für Kartographie die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt c)
c) dem Vizedirektor für Kartenanträge die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt d).
3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten.
4. Weitere Mitarbeiter können bei Bedarf durch Beschluss des Direktoriums bestellt werden. Diese gehören nicht zum Hautpersonal nach Absatz 1.
5. Der Exekutivdirektor verwaltet und archiviert die Beiratsbeschlüsse. Er macht sie der Öffentlichkeit in der Bibliothek der OIK zugänglich. Das System der Archivierung wird durch Beiratsbeschluss bestimmt.
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
8. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
9. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.
10. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.
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Zitat:Original von Elias Goff
Ich bin dafür das ganze so einfach wie möglich zu formulieren:
Option 1:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Option 2:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Das ist nicht hinreichend präzise, da dann offen bleibt ob die abgegebenen oder die abgebbaren Stimmen gemeint sind.
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Option 1:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen erhält.
Option 2:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.[/quote]
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Ich werde in 24h die Abstimmung eröffnen.
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Ich bitte, die Möglichkeit keiner Änderung bei der Abstimmung nicht zu vergessen.
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Wird nicht vergessen.
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Ob man ggf. die ungültigen Stimmen mitzählt, kann zumindest deshalb dahingestellt bleiben, weil es durch das Wahlsystem keine ungültigen Stimmen gibt. Prinzipiell stellt sich aber die Frage, ob man die wie eine Enthaltung wertet.
Offen bleibt zumindest noch, wie ich gerade feststelle, ob 3 Monate nun 60 Kalendertage oder eine Verschiebung um 3 Monate bedeutet. Also: War die letzte Wahl am ersten Januar zu Ende, beginnt die Nächste am 1. April.
Ferner ist nach wie vor offen, ob eine Enthaltung als Stimme zählen soll oder nicht, die in der GO vorhandene Regelung erstreckt sich nämlich nicht auf die Wahlen, sondern bloß auf die Abstimmungen.
Zitat:Ich werde in 24h die Abstimmung eröffnen.
Früher wurde das immer getan, wenn kein Aussprachebedarf mehr war und eine Erschöpfung sehe ich noch nicht. Die vorgesehene Dauer ist nur eine Mindestdauer.
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Wenn wir hier noch bis ins kleinste Detail gehen und hin und wieder auch noch RL-Gesetze zu Rate ziehen ist der Drops in einem Jahr noch nicht gelutscht. Es geht doch nur darum festzustellen wie nun die Mehrheit gewertet wird: die meisten abgegebenen Stimmen, mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen oder soll alles so bleiben wie es ist. Sollte das sich hier als bürokratischer Kraftakt nach der Manier von Good Old Germany herausstellen werde ich als Delegierter Bukaniens und Nachfolger von Penelope Castagnetti den Antrag zurückziehen.