Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Zumal bei 9 Stimmen ein Änderungswunsch bekannt gegeben wurde und nur bei 3 nicht. Nur wie das ganze geändert werden soll ist unklar. Das die GO geändert werden soll geht aus der Abstimmung klar hervor, folglich währe es Undemokratisch die Option die Weniger Stimmen bekommen hat beizubehalten.
Aber hier scheint man ja eh eine etwas zweifelhafte Auffassung von der Demokratie zu vertreten.
Auf den ersten Blick mag das so scheinen (deshalb ja auch mein Vorschlag), aber: Es wurde eben nicht danach gefragt, vielmehr wurden ja im Grunde zwei verschiedene Anträge in einem Antrag behandelt.
Erstens die Änderung in mehr als die Hälfte Stimmen
und
Zweitens die Änderung in die meisten Stimmen.
Nun ist es aber denkbar, daß jemand zwar eine der Änderungsoptionen befürwortet, es ihm allerdings nicht gleichgültig ist, welche bzw. daß er sich damit nicht für eine beliebige Änderung aussprechen wollte. Problematisch ist auch, daß die, die sich bisher sich gegen eine Änderung ausgesprochen haben, nun gezwungen wären, für eine der beiden Optionen zu votieren und das könnte für die Betreffenden die Entscheidung zwischen Pest und Cholera sein.
Ich bin zwischenzeitlich der Ansicht, daß man im Grunde erst mal feststellen müßte, welche Änderungsoption gegenüber einer Nichtänderung überhaupt die Mehrheit findet.
5 Stimmen wollten etwa die Änderung in die meisten Stimmen, dagegen stehen dann 3 Stimmen, die keine Änderung wollen. Fraglich ist aber wie viele der verbliebenen 4 Stimmen (die eine andere Änderung wollten) unter dieser Bedingung optiert hätten. Ähnliches gilt im umgekehrten Fall.
Für eine Stichwahl braucht es zum Mindesten eine Mehrheit, die
ausdrücklich einer solchen Stichwahl zustimmt.