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Geringfügige Gebietsveränderungen
#11
Wenn du für deine MN ein veto einlegen willst das musst du das explizit posten. Dauerveti gibt es nicht. Wenn du kein Veto postest, wird es als Zustimmung gewertet.
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#12
Diese Auffassung halte ich für irrig. Ansonsten bräuchte ja nur ein Antragsteller den Zeitpunkt abzupassen, an dem der Vertreter einer MN abwesend ist und könnte gegen dessen bekannten und womöglich auch erklärten Willen die Grenze ändern lassen. Es geht hier schließlich nicht um einen neuen Nachbarn, sondern um einen Eingriff in bestehende Fläche und Grenzen einer MN.

Im schlimmsten Fall müßte man hier am Ende noch im Zweiwochentakt Veti erklären, weil irgendein Streithammel es so lange probiert, bis er es "durch" hat.

Bei der ganzen Sache ist schlicht nicht bedacht worden, daß in der Regel eben beide Nationalkarten von der Karte abweichen. Daß jetzt bei der Anfertigung von Nationalkarten erst mal die Projektion "entzerrt" bzw. "gezerrt" werden muß - was vermutlich kaum einer machen wird - nicht zu reden.
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#13
§7 Kartenregelwerk: Vetorecht:
5. Ein Veto muss [...] schriftlich [...] erfolgen."
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#14
Ob §7 überhaupt gilt, könnte man sich streiten, dazu macht der Antragstext nämlich keine Aussagen.

Vor allem wird man schwerlich von einer eingetragenen MN auch noch eine Begründung dafür verlangen können, daß sie sich gegen eine Änderung ihrer jahrelangen Grenzen verwahrt.

Ansonsten ist mein Veto ja durchaus "schriftlich" erfolgt und zwar hier im Thread. Gut ich könnte das jetzt freilich auch noch handschriftlich abfassen, unterschreiben und notariell beurkunden lassen. Wink
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#15
Du wirst wohl oder übel dein Veto im entsprechenden Thread des Antrags einlegen müssen. Ansonsten gilt das dortige Nicht-Einlegen als Zustimmung. Akut wird es ja sowieso erst dann wenn der Fall tatsächlich eintritt.
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#16
Zur not muss man es so machen das die betroffenen MNs nicht ein Veto einlegen müssen, sondern das ganze nur mit Zustimmung aller beteiligten MNs möglich ist.
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#17
Das wäre die vernünftigste Lsösung. Hoffen wir mal, daß sich dafür eine Mehrheit finden läßt.
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#18
Ich weise darauf hin, dass Enthaltungen bei Beschlüssen nicht mitzählen (und das auch vom aktuellen Direktorium bisher so gehandhabt wurde, siehe hier).
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#19
Trotzdem isses keine Absolute. Sieben Ja, sechs Nein.
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#20
Doch. Wink 7/(7+6) = 7/13 = 53.85 % > 50.00 %
Was Du vermutlich meinst, dass die Anzahl der Ja-Stimmen mindestens doppelt so hoch sein muss wie die Anzahl der Nein-Stimmen, ist eine Zweidrittelmehrheit.
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