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Abstimmung: Änderung von Art. 5 GO
#1
Der Delegierte des Freistaats Fuchsen beantragt in § 5 GO, den folgenden Absatz 6 einzufügen:

Zitat:"6. Wurden Vertreter von OIK-Mitgliedsstaaten nicht zu Beratungen, Wahlen oder Abstimmungen zugelassen und haben sie dieses nicht zu vertreten, so hat das Direktorium auf Antrag des Vertreters festzustellen, dass der angegriffene Beschluss unwirksam ist. Dies gilt nicht, wenn das Direktorium die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Das Direktorium hat eine Verzögerung in der Regel nicht zu vertreten, wenn sie 72 RL-Stunden nicht überschreitet."

Eine Vorgängerregelung gibt es nicht.

Ich bitte Sie nun Ihre Stimme abzugeben. Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.

Die Abstimmung dauert von heute an 7 Tage.
#2
Für die Republik Freiland: Nein.
#3
Königreich Forlindon: Nein
#4
Für die VSR Duban: Nein
#5
Wofür gibt es eigentlich den Extra Thread im 2. Stockwerk für Beiratsabstimmungen Rolleyes

Für das KR-Nøresund: Nein
#6
Für das Königreich Moncao: Nein
#7
Das Großherzogtum Arcor stimmt mit Enthaltung
#8
Das Königreich Stauffen stimmt mit Nein
#9
Das Royaume stimmt mit Enthaltung
#10
Für das Königreich Alpinia: Nein.


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