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[Diskussion] Verkleinerung Alpinia
#11
Zitat:Original von JoSchu
@Hirte: Bei einer (Teil)Löschung gibts auch ne Widerspruchsfrist, die liegt dann sogar bei einem Monat.


Hab ich nicht bestritten. Dennoch würde ich eher dazu tendieren, dass eine Verkleinerung eine Teillöschung ist als eine andere Gebietserweiterung.
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#12
Zitat:Original von Nr.1
Man könnte Antrag und Veto doch ganz leicht umgehen, wenn Alpinia seine Grenzen simon staatsintern verkleinert und das übrigen Restland sich selbst überläßt. Das wäre eine rein simulierte Staatshandlung, die allein in der Hand von Alpinia läge. Oder die Regierung von Alpinia beschließt eine Staatsteilung, alle IDs ziehen in den Kernstaat, der andere politisch selbständige Staatsteil wird dadurch inaktiv und gelöscht. So brauchts keinen Antrag.
Wir wollen aber keine zweiten Staat. Im Übrigen ist eine "Staatsteilung" auch nicht durch das Regelwerk erfasst. Wink

Ganz parteiisch möchte ich im Übrigen festhalten, dass ein Beharren auf ein förmliches Eintragungs-, (Teil)Löschungs- oder (negatives) Gebietserweiterungsverfahren eine unangemessene Belastung für das Königreich Alpinia bedeuten würde. Das Königreich gibt durch die Verkleinerung einen Teil seiner Rechte (nämlich Staats-, also Hoheitsgebiet) ab, will keine neuen Rechte erlangen. Dieser Vorgang wäre also absolut unangemessene Bürokratie.
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#13
Ist ja leider nicht das erste mal. Trotzdem möchte ich nochmals an die vom Beirat mit grosser Mehrheit beschlossene Präambel erinnern.

Zitat:Präambel
Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.
Präambel
Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.

In meinen Augen eine schlichte Frechheit, dass das Direktorium diese klaren Worte nicht respektieren will.
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#14
Zitat:Original von Clausi I. von Alpinia
Ganz parteiisch möchte ich im Übrigen festhalten, dass ein Beharren auf ein förmliches Eintragungs-, (Teil)Löschungs- oder (negatives) Gebietserweiterungsverfahren eine unangemessene Belastung für das Königreich Alpinia bedeuten würde. Das Königreich gibt durch die Verkleinerung einen Teil seiner Rechte (nämlich Staats-, also Hoheitsgebiet) ab.

Wenn Sie zwischenzeitlich einen Übergangsdespoten für das Terrain brauchen, Sie wissen ja, wo ich bin ... Big Grin
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#15
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
In meinen Augen eine schlichte Frechheit, dass das Direktorium diese klaren Worte nicht respektieren will.

Oh nein Herr Goldmann, machen Sie bitte dem Direktorium keinen Vorwurf und betitulieren Sie bitte dessen Handlung nicht als "Frechheit". Bisher hat noch keiner der Direktoren zu Ihrem Antrag Stellung genommen, geschweige denn, diesen abgelehnt.

Für mich ist diese unleidliche Diskussion wieder ein Zeichen der absolut verknöcherten Bürokratie dieser Organisation. Aber damit muss man halt leben.

Also soll Herr Goldmann ruhig seine Abstimmung über die scheinbar wirklich derartig unzumutbare "Frechheit" des Direktorium bekommen und sich die OIK wieder mal selbst als das beweisen, was sie in den Augen Außenstehender (und ich muss leider sagen, nicht ganz zu Unrecht) ist, ein schlecht gespieltes Puppentheater mit gleich drei, zu Marionetten degradierten Direktoriums-Kaspern.
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#16
Ich harre gespannt der Kandidatur des Delegierten Goldmann bei der nächsten Wahl zum Executivdirektor der OIK.
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#17
Möchte Herrn Goldmann Recht geben (bis auf die Wortwahl). Wenn ein Fall nicht durch die Regeln erfaßt ist, muß ein Beschluß des Beirates herbeigeführt werden, darauf haben wir uns mit der Präambel geeinigt.

Das Direktorium bildet innerhalb der OIK keine Exekutive und erst recht keine Legislative, sondern nur eine Administration.

Dieses Direktorium entscheidet so und das nächste entscheidet in einem vergleichbaren Fall anders und die Folge kennen wir aus Erfahrung - ewige Streitereien.

Also gehen wir lieber einmal den etwas bürokratischeren Weg und haben in Zukunft Ruhe.
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#18
Zitat:Original von Nara
Also gehen wir lieber einmal den etwas bürokratischeren Weg und haben in Zukunft Ruhe.
Eben nicht. Besser wäre es, die Regelungen anzupassen. Dabei kann man auch gleich die leidigen Gebietserweiterungen abschaffen. Tongue
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#19
Zitat:Original von Nara
Das Direktorium bildet innerhalb der OIK keine Exekutive [...], sondern nur eine Administration.

Was ist denn der Unterschied zwischen Exekutive und Administration?

Aber zur Sache:

1.
Bitte tiefer hängen. Ein ohnehin nicht exorbitant großer Staat ist etwas kleiner geworden. Niemanden stört das und es hätte sicherlich auch niemand ein Veto eingelegt. Wenn es beim Verfahren Bedenken gibt, kann man das in Ruhe besprechen und für die Zukunft klären.

2.
Ich bin durchaus der Ansicht, dass auch bei einer Gebietsverkleinerung ein Veto angesagt kein kann. Alle Gründe, warum man bei der Eintragung oder Erweiterung ein Veto einlegen könnte, treffen potentiell auch auf Verkleinerungen zu. Auch eine Gebietsverkleinerung kann die regionalen Simulationsparameter verändern, es können z.B. gemeinsame Grenzen wegfallen oder der mittelbare Weg in ein anderes Land müsste über 'unregistriertes' Gebiet führen.

Ich möchte das Direktorium bitten, dafür eine Regelwerksänderung vorzubereiten. M.E. sollte es (neben Eintragung/Reservierung) nur noch einen einzigen späteren Antragstyp geben, nämlich die Gebietsveränderung nach immer gleichen Kriterien (meinetwegen mag man die Löschung in sich geschlossener Teilgebiete vom Vetorecht ausnehmen).
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#20
Ach, Herr Goldmann, wie schön Sie in diesen Hallen auch einmal wieder begrüßen zu dürfen.
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