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Löschung von San Bernardo
#1
Ich glaube, es wäre auch einmal sinnvoll San Bernardo (A-B 16-17) von der Karte zu löschen. Es ist immerhin seit April nichts mehr geschrieben worden.

Der letzte Beitrag im Forum stammt vom 11.04.2006 und der ist nochdazu von mir ^^
2 Monate sind zwar noch nicht allzuviel, aber es scheint sich nichts mehr zu tun.
Ich habe auch den Administrator eine eMail geschrieben, vl. meldet er sich.

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Sollte es eine neue HP geben (was ich nicht glaube), so verzeihe man mir diese Diskussion ^^
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#2
Zitat:Original von Jim Morlake
Ich glaube, es wäre auch einmal sinnvoll San Bernardo (A-B 16-17) von der Karte zu löschen. Es ist immerhin seit April nichts mehr geschrieben worden.

Der letzte Beitrag im Forum stammt vom 11.04.2006 und der ist nochdazu von mir ^^
2 Monate sind zwar noch nicht allzuviel, aber es scheint sich nichts mehr zu tun.
Ich habe auch den Administrator eine eMail geschrieben, vl. meldet er sich.

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Sollte es eine neue HP geben (was ich nicht glaube), so verzeihe man mir diese Diskussion ^^

http://www.forum.turanien.de/thread.php?...n+Bernardo
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#3
Also gehört S.B. zu den Turanischen Republiken oder ist es noch ein eigendständiger Staat?
Denn sollte es ein eigenständeiger Staat sein, glaube ich, dass es trotzdem als inaktiv gelten sollte.

Oder ich kapier diesen Vertrag nicht.
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#4
Zitat:Original von Jim Morlake
Oder ich kapier diesen Vertrag nicht.
Wohl eher das. Wink

S.B. ist ein eigenständiger Staat, der sich völkerrechtlich von Turanien vertreten läßt. Zumindest ist das mein letzter Kenntnisstand.

Daher ist
Zitat:Denn sollte es ein eigenständeiger Staat sein, glaube ich, dass es trotzdem als inaktiv gelten sollte.
m.M. nach gar nicht so unlogisch.
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#5
Aber wir sind uns einig, dass S.B. ein eigener Staat ist und als inaktiv gelten sollte ^^
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#6
Zitat:Original von Jim Morlake
Aber wir sind uns einig, dass S.B. ein eigener Staat ist und als inaktiv gelten sollte ^^

Ersteres ja, zweiteres wohl eher nicht.
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#7
Also ich finde, wenn länger keine Aktivität vorhanden ist, sollte es als inaktiv gelten ^^
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#8
Richtig, denn da der Föderation die außenpolitische Vertretung S.B.s obliegt, kann diese auch ein Veto gegen die etwaige Erklärung eines Inaktivitätstatus' setzen.
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#9
Das könnten sie machen, aber dazu müsste man einmal abstimmen, ob es inaktiv ist oder nicht.
Weh tun tut es keinem, wenn man so etwas macht.
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#10
Zitat:Original von Jim Morlake
Das könnten sie machen, aber dazu müsste man einmal abstimmen, ob es inaktiv ist oder nicht.
Weh tun tut es keinem, wenn man so etwas macht.

Aber es bringt rein gar nichts.
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