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Zitat:Original von Lucius Sempronius Albinus
Fin.
Es gab mikronational übrigens mal die verbreitete Vermutung ... ach, ich sollte das lieber lassen.
Ach, sag mal Fin. Hast du dir irgendwann mal einen Ohrring stechen lassen, sagen wir mit 2?
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Ich? Nein, ich finde soetwas nicht fein und so.
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Hmm, ja schade. Damit ist das Gerücht endgültig zerstreut.
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Fin ist übrigens das englische Wort für "Flosse".
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Zitat:Original von Friedrich Alexander
Hmm, ja schade. Damit ist das Gerücht endgültig zerstreut. 
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Und die Okazako kann sich auch gerne an einen anderen Tisch setzen. So blöde Kommentare will ich hier an meinem nicht haben und schon gar keine Beleidigungen, die in der Wortwahl wiederum darauf schließen lassen, wessen geistiges Kind sie wiederum ist. Ist ja zum Kotzen hier! X(
@Carmen
Keine Angst zwischen allen Stühlen zu sitzen und auf zwei Karten wie Du ist mir viel zu unbequem!
Zur Sache:
Klar kann man/frau entscheiden, Doppeldelegationen zu beenden. Nur eben wenn man/frau sich vorher klar ist, wie das umgesetzt werden kann/soll. Und da liegt das Problem. Art der Verifizierung von Doppeldelegationen, Berichtspflicht und eventuell Sanktionen sowie Verfahren mit Staaten ohne Delegierten gehören in die Geschäftsordnung und hätten mit dem Antrag auf Änderung abgestimmt werden müssen. Dass jetzt das Direktorium das hinter verschlossenen Türen macht und schon Sanktionen ausspricht ohne Rechtsgrundlage in der Geschäftsordung ist nicht in Ordnung.
Also bitte macht einen Vorschlag wie das umgesetzt werden soll und stellt ihn im Beirat zur Diskussion und dann zur Abstimmung. Dann weiß jede/r woran er/sie ist und wie verfahren wird.
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Das Direktorium spricht in dieser Sache keine Sanktionen aus.
Es versucht nur den Beschluß des Beirates mit den Mitteln, die dem Direktorium zur Verfügung stehen, durchzusetzen.
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Zitat:Original von Friederike Fresse
Das Direktorium spricht in dieser Sache keine Sanktionen aus.
Es versucht nur den Beschluß des Beirates mit den Mitteln, die dem Direktorium zur Verfügung stehen, durchzusetzen.
Die offenen Fragen müssen dennoch dringend geklärt werden, entweder im Beirat oder hier. Wie soll denn sonst die nächste Abstimmung einwandfrei ablaufen und wer ist denn dann noch stimmberechtigt?
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Bisher hat es in der Geschäftsordnung auch keine Niederschrift möglicher Sanktionen gegeben. Es stehen darin klare Regeln und wenn jemand gegen diese verstößt, so obliegt es dem Direktorium zu handeln.
Zudem besagt Art. 2 Abs. 2 GO lediglich, dass Staaten das Recht haben, einen Delegierten zu entsenden. Es besteht keinerlei Pflicht dazu.
Um Anträge auf Eintragung, Löschung oder Zusammenschluss zu stellen muss man keinen Delegierten bei der OIK haben. Um von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen oder einer Löschung zu widersprechen ebensowenig. Einzig und allein die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen wird dadurch beschnitten.